Vergleichen sie zb. das niederländische System mit dem deutschen System, dann wird auch der Faktor >Leistungsgerechtigkeit< in Holland berücksichtigt.
Die Grundsicherungsschwelle folgt im Wesentlichen der Preisentwicklung; zum einen sind in der Grundsicherungsschwelle die Wohnkosten mit Heizkosten enthalten und zum anderen folgt die Regelsatzhöhe seit 2011 zu 70 Prozent eines auf den Regelsatz bezogenen Preisindexes sowie der Nettolohnentwicklung.
Die Grundsicherung ist eine Leistungen mit Ausgleich die an der wirklichen Preisentwicklung näher dran ist, während aber Sozialleistungen inkl. der Renten mit geringeren Ausgleich der Preisentwicklung agieren, zwangsläufig muss sich der Abstand zwischen beiden Sozialleistungen von Jahr zu Jahr verringern, bis er sich schneidet! Gerade jetzt wo man die Inflationsrate in Europa anziehen will und wird (EZB Anleihekauf) und die Zinsen über einen langen Zeitraum niedrig sein werden (Unterhalb der Inflation) wird diese Annäherung an Geschwindigkeit zunehmen. Vergleicht man die Leistung von 30 Entgeldpunkten der RV und die Veränderung der Grundsicherungsschwelle, dann stellen wir fest, zwischen 2005 und 2014 wurde die Rente um 52 Euro erhöht, die Altersgrundsicherung dagegen um 139 Euro! In Folge davon verringert sich die Differenz der Rentenhöhe (30 Rentenpunkte netto) und der Grundsicherungsschwelle, die 2005 107 Euro betrug und im Jahre 2014 auf 20 Euro geschrumpft ist.