- Registriert
- 13 Mai 2017
- Zuletzt online:
- Beiträge
- 7.216
- Punkte Reaktionen
- 2.058
- Punkte
- 49.720
- Geschlecht
Bundesverfassungsgericht: Containern bleibt eine Straftat
Menschen, die Lebenmittel aus dem Müll von Supermärkten retten, können weiter dafür bestraft werden. Das Bundesverfassungsgericht wies die Klage von zwei Studentinnen ab.
Wer Nahrungsmittel aus dem Müll von Supermärkten fischt, muss weiter damit rechnen, als Dieb verurteilt zu werden. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied, dass das sogenannte Containern eine Straftat bleibt. Der Gesetzgeber dürfe grundsätzlich auch das Eigentum an wirtschaftlich wertlosen Sachen strafrechtlich schützen, hieß es zur Begründung. Die Klage zweier Studentinnen aus Oberbayern wurde abgewiesen.
Die jungen Frauen hatten nachts in Olching bei München Obst, Gemüse und Joghurt aus dem Müll eines Supermarkts geangelt. Sie protestieren dagegen, dass Geschäfte massenweise Lebensmittel wegwerfen, obwohl diese noch genießbar wären. Weil der Container verschlossen zur Abholung bereitstand, werteten die Gerichte das als Diebstahl und verurteilten die Frauen zu Sozialstunden und einer Geldstrafe auf Bewährung.
https://www.zeit.de/gesellschaft/2020-08/containern-bundesverfassungsgericht-verbot
Ob das Urteil auch im Namen des Volkes gesprochen wurde?
Ist dieses Thema so wichtig, dass das Bundesverfassungsgericht sich damit beschäftigen muss? Ich glaub', ich bin im Wald hier.
Es schon erstaunlich was sich dieser Wichser- Staat aber wirklich bei jedem Thema erdreistet. Da hat Eigentum, Eigentumsrecht und der Schutz des selbigen im Staatssozialismus nun so gar keine Bedeutung, aber "entwenden" mehr- oder auch weniger Bedürftige praktisch Müll, der keine "Zukunft" mehr hat, aus den entsprechenden Behältnisen, so ist das eine Straftat....nur gut das wir keine wirklich relevanten Probleme haben.
Würden tatsächliche Eigentumsrechte existieren, könnte man noch sagen: gut, der entsprechende Unternehmer, dessen Eigentum der Abfall ja quasi ist, hat etwas gegen diese Entwendung. Dann würde die Angelegenheit selbstverständlich individuell gelöst werden müssen. Aber so ist es nur ein weiteres Beispiel, wie in jeden....wirklich jeden Bereich hineingeregelt werden muss. Ein geistig gesunder Unternehmer hätte mit dem Vorgang wohl auch kaum ein Problem, die Sache könnte gar vertraglich geregelt werden. Ein Dritter, also der übliche Staat mit seinem Trieb zur Selbsterhaltung, ist mal wieder so überflüssig wie nichts anderes.