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Inzestverbot in Deutschland - Für und Wider

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 0 «  

Soll Inzest in Dt. strafbewehrt bleiben?

  • Ja, der § 173 StGB muss erhalten bleiben.

    Stimmen: 12 63,2%
  • Nein, der § 173 StGB soll ersatzlos gestrichen werden.

    Stimmen: 3 15,8%
  • Dazu habe ich keine Meinung.

    Stimmen: 0 0,0%
  • Meine differenzierende Meinung schreibe ich hier auf.

    Stimmen: 4 21,1%

  • Umfrageteilnehmer
    19

Timirjasevez

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Inzestverbot in Deutschland - Für und Wider

In dieser Woche hat in Deutschland das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zum so genannten "Inzestverbot" in Deutschland für nicht unerhebliche öffentliche Diskussionen gesorgt.
Im konkreten Fall sollte der EuGH die strafrechtlichen Konsequenzen aus § 173 des deutschen StGB als Verstoß gegen die Menschenrechte verurteilen. Bereits zuvor war das BVerfG angerufen worden, doch hatte das keinen Verstoß gegen das GG erkannt.
Doch die Strafbewehrheit des Inzests wurde bestätigt.
Wie denkt Ihr darüber? Ist der § 173 StGB noch zeitgemäß? Sollte man ihn nicht abschaffen und vielmehr auf die Wirkung eines sozialen Tabus abzielen?
 
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In dieser Woche hat in Deutschland das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zum so genannten "Inzestverbot" in Deutschland für nicht unerhebliche öffentliche Diskussionen gesorgt.
Im konkreten Fall sollte der EuGH die strafrechtlichen Konsequenzen aus § 173 des deutschen StGB als Verstoß gegen die Menschenrechte verurteilen. Bereits zuvor war das BVerfG angerufen worden, doch hatte das keinen Verstoß gegen das GG erkannt.
Doch die Strafbewehrheit des Inzests wurde bestätigt.
Wie denkt Ihr darüber? Ist der § 173 StGB noch zeitgemäß? Sollte man ihn nicht abschaffen und vielmehr auf die Wirkung eines sozialen Tabus abzielen?

Das Verbot muss gestehen bleiben. Als in der Steinzeit das Leben der Menschen immer bewusster wurde, verkümmerten Instinkte, die bis dahin den Inzest verhinderten. Da stellte sich nach historisch kurzer Zeit die Gefahr des Inzest als schnell wachsende Ursache für den Untergang der Menschheit heraus. Deshalb führten unsere Urväter das Tabu ein. Das sollte uns eine Lehre sein.
 
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In dieser Woche hat in Deutschland das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zum so genannten "Inzestverbot" in Deutschland für nicht unerhebliche öffentliche Diskussionen gesorgt.
Im konkreten Fall sollte der EuGH die strafrechtlichen Konsequenzen aus § 173 des deutschen StGB als Verstoß gegen die Menschenrechte verurteilen. Bereits zuvor war das BVerfG angerufen worden, doch hatte das keinen Verstoß gegen das GG erkannt.
Doch die Strafbewehrheit des Inzests wurde bestätigt.
Wie denkt Ihr darüber? Ist der § 173 StGB noch zeitgemäß? Sollte man ihn nicht abschaffen und vielmehr auf die Wirkung eines sozialen Tabus abzielen?

Also ich habe noch gelernt, daß es bei Inzest zu schweren Schäden/Behinderungen bei den Nachkommen kommt. Schon von daher verbietet sich eine solche "Partnerschaft". Vorgesehen ist das in der Natur wohl auch nicht. Bin da wohl noch altmodisch. :kopfkratz:
 
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Timirjasevez

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Also ich habe noch gelernt, daß es bei Inzest zu schweren Schäden/Behinderungen bei den Nachkommen kommt. Schon von daher verbietet sich eine solche "Partnerschaft". Vorgesehen ist das in der Natur wohl auch nicht. Bin da wohl noch altmodisch. :kopfkratz:
Es ist wohl so, dass beim Menschen die Gefahr, dass durch inzestiöse Beziehungen schwer geistig oder körperlich behinderte Nachkommen gezeugt werden könnten, bei etwa 50 : 50 liegt.
Was aber, wenn einer der Partner natürlicherweise steril ist bzw. sich (nachweisbar) sterilisieren ließ?
Bei anderen Tierarten ist der Inzest nicht ungewöhnlich. Z. B. bei Mäusen.
 
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Timirjasevez

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Das Verbot muss gestehen bleiben. Als in der Steinzeit das Leben der Menschen immer bewusster wurde, verkümmerten Instinkte, die bis dahin den Inzest verhinderten. Da stellte sich nach historisch kurzer Zeit die Gefahr des Inzest als schnell wachsende Ursache für den Untergang der Menschheit heraus. Deshalb führten unsere Urväter das Tabu ein. Das sollte uns eine Lehre sein.
Diese Argumentation greift nicht.
Die Sicht auf den Inzest ist soziokulturell in der Menschheitsgeschichte durchaus ambivalent. lange Zeit waren nur sexuelle Liebesbeziehungen von Eltern zu Kindern und Kindeskindern ein Tabu.
Geschwisterbeziehungen dagegen nicht, siehe z. B. die Pharaonen-Dynastien, das alte Griechenland oder das römische Reich.
Auch in späteren Zeiten war das Tabu nicht so durchgreifend, dass es nicht aus dynastischen Interessen z. B. des europäische Hochadels durchbrochen wurde. Mit den bekannten erbbiologischen Folgen!
In der Moderne ist es durchaus keine Seltenheit, dass Liebende u. U. garnicht wissen, dass sie z. B. Halbgeschwister sind.
In dieser Hinsicht ist der § 173 StGB zumindest reformbedürftig.
 
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agano

Also ich habe noch gelernt, daß es bei Inzest zu schweren Schäden/Behinderungen bei den Nachkommen kommt. Schon von daher verbietet sich eine solche "Partnerschaft". Vorgesehen ist das in der Natur wohl auch nicht. Bin da wohl noch altmodisch. :kopfkratz:
Verbieten kann man das schon und eine offene Ehe sollte auch nicht erlaubt werden. Trotz allem kannst du sicher nicht verbieten, wenn Bruder und Schwester zusammen wohnen und sich heimlich lieben. Ist wie mit Schwulen und Lesben, da passiert in der Regel ja auch kaum etwas, wenn man mit seinen Neigungen nicht gerade vor die Haustür geht und damit Reklame läuft.

Klar ist, dass Inzest dazu führen kann - sollten Kinder zur Welt kommen - dass diese Kinder genetisch krank sein könnten. Könnten, muss aber nicht. Dieser Tatsachen aber sollten sich das Pärchen bewusst sein. Ob hier direkt ein VERBOT auszusprechen wäre, und ob dieses Verbot verhindern kann, dass ein Geschwisterpaar sich liebt, das bezweifle ich. Wie würde man da vorgehen wollen? Indem man das Geschwisterpaar gewaltsam trennt?!

Ich denke, Aufklärung wäre hier angebrachter, sodass sich so ein Verhältnis eher dahingehend ausgleicht, dass keine Kinder gezeugt werden. So zum Beispiel. Dieses Begreifen sollte gefördert werden, denn wirklich trennen kann man so ein Paar sicher nicht, da es immer Wege einer Zusammenkunft geben wird.

Wie das jetzt Gesetzlich zu regeln ist, sollten Experten entscheiden. Ob eine Volksbefragung dahingehend hilfreich wäre, würde voraus setzen, dass alle, die darüber zu entscheiden hätten, über all diese Probleme Informiert wären. Über ALLE Probleme.

Ich nehme deshalb an der Abstimmung nicht teil, weil diese Problematik durch ein Gesetz nicht zu regeln ist. Dieses ... "Problem", dass ja eigentlich keines ist, muss so toleriert werden, wie die Lesben und die Schwulen. Ist nun mal so. Wenn schwulen Männern schon erlaubt wird, Kinder zu adoptieren, ist der Wahnsinn doch schon vorprogrammiert. Das als Beispiel!!! Da kann ich einem liebenden Geschwisterpaar das Zusammenleben und das sich Lieben doch nicht verbieten!!! richard
 
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Verbieten kann man das schon und eine offene Ehe sollte auch nicht erlaubt werden. Trotz allem kannst du sicher nicht verbieten, wenn Bruder und Schwester zusammen wohnen und sich heimlich lieben. Ist wie mit Schwulen und Lesben, da passiert in der Regel ja auch kaum etwas, wenn man mit seinen Neigungen nicht gerade vor die Haustür geht und damit Reklame läuft.

Klar ist, dass Inzest dazu führen kann - sollten Kinder zur Welt kommen - dass diese Kinder genetisch krank sein könnten. Könnten, muss aber nicht. Dieser Tatsachen aber sollten sich das Pärchen bewusst sein. Ob hier direkt ein VERBOT auszusprechen wäre, und ob dieses Verbot verhindern kann, dass ein Geschwisterpaar sich liebt, das bezweifle ich. Wie würde man da vorgehen wollen? Indem man das Geschwisterpaar gewaltsam trennt?!

Ich denke, Aufklärung wäre hier angebrachter, sodass sich so ein Verhältnis eher dahingehend ausgleicht, dass keine Kinder gezeugt werden. So zum Beispiel. Dieses Begreifen sollte gefördert werden, denn wirklich trennen kann man so ein Paar sicher nicht, da es immer Wege einer Zusammenkunft geben wird.

Wie das jetzt Gesetzlich zu regeln ist, sollten Experten entscheiden. Ob eine Volksbefragung dahingehend hilfreich wäre, würde voraus setzen, dass alle, die darüber zu entscheiden hätten, über all diese Probleme Informiert wären. Über ALLE Probleme.

Ich nehme deshalb an der Abstimmung nicht teil, weil diese Problematik durch ein Gesetz nicht zu regeln ist. Dieses ... "Problem", dass ja eigentlich keines ist, muss so toleriert werden, wie die Lesben und die Schwulen. Ist nun mal so. Wenn schwulen Männern schon erlaubt wird, Kinder zu adoptieren, ist der Wahnsinn doch schon vorprogrammiert. Das als Beispiel!!! Da kann ich einem liebenden Geschwisterpaar das Zusammenleben und das sich Lieben doch nicht verbieten!!! richard

Mein Gott, wisst Ihr das alle nicht? Inzest hat nur ein einziges Übel:
die Nicht-Korrektur von Erbfehlern. Das MUSS maximal beschränkt werden.
 
A

agano

Mein Gott, wisst Ihr das alle nicht? Inzest hat nur ein einziges Übel:
die Nicht-Korrektur von Erbfehlern. Das MUSS maximal beschränkt werden.
Hatte ich mit diesem ... Satz eigentlich zum Ausdruck gebracht. richard

Ich zitiere aus meinem Text: Klar ist, dass Inzest dazu führen kann - sollten Kinder zur Welt kommen - dass diese Kinder genetisch krank sein könnten. Könnten, muss aber nicht
 
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Timirjasevez

Timirjasevez

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Mein Gott, wisst Ihr das alle nicht? Inzest hat nur ein einziges Übel:
die Nicht-Korrektur von Erbfehlern.
Das MUSS maximal beschränkt werden.

Was bitte soll das sein? Und herkömmliche heterosexuelle Vermehrung korrigiert "Erbfehler"? Woher stammt diese Erkenntnis?
 

schnipp-schnapp

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Wenn wir den Inzest zulassen, werden ganz gewiss daraus Erbschäden folgen und 50 %
ist eine hohe Wahrscheinlichkeit. Gesamtgesellschaftlich und Wirtschaftlich nicht vertretbar.
In meiner Jugend habe ich eine weile in der Schwäbischen Alm Gegend zugebracht und dort
gab es ein Dorf wo die halbe Einwohnerschaft 6 Finger und 6 Zehen gehabt haben.
Nun war das sicherlich ein kleineres Übel, aber es gab auch gehäuft geistig behinderte.
Müssen wir das wirklich haben....ich denke nein. Wir haben auch so genug Elend auf dieser
Welt, man muss es nicht noch fördern.
Übrigens:
hier zu empfehle ich mal das Buch
Albtraum Zuwanderung
hier wird eindrucksvoll da gestellt mit Quellenangabe, wie dadurch in Deutschland
vermehrt behinderte auf die Welt kommen, wo für der deutsche Bürger aufkommen muss.
 
A

agano

Wenn wir den Inzest zulassen, werden ganz gewiss daraus Erbschäden folgen und 50 %
ist eine hohe Wahrscheinlichkeit. Gesamtgesellschaftlich und Wirtschaftlich nicht vertretbar.
In meiner Jugend habe ich eine weile in der Schwäbischen Alm Gegend zugebracht und dort
gab es ein Dorf wo die halbe Einwohnerschaft 6 Finger und 6 Zehen gehabt haben.
Nun war das sicherlich ein kleineres Übel, aber es gab auch gehäuft geistig behinderte.
Müssen wir das wirklich haben....ich denke nein. Wir haben auch so genug Elend auf dieser
Welt, man muss es nicht noch fördern.
Übrigens:
hier zu empfehle ich mal das Buch
Albtraum Zuwanderung
hier wird eindrucksvoll da gestellt mit Quellenangabe, wie dadurch in Deutschland
vermehrt behinderte auf die Welt kommen, wo für der deutsche Bürger aufkommen muss.
Gesetzlich zulassen würde ich das auch nicht. Verbot ist ebenfalls sinnlos, weshalb ich dafür bin, das anders zu formulieren. Wie auch immer, sodass eine Akzeptanz vielleicht dabei heraus käme mit der Klarheit, keine Kinder zu zeugen. Letztendlich wird es auf einen VERBOT hinaus laufen, mit einer gewissen Toleranzgrenze, so wie Schwule und Lesben auch toleriert werden. So vielleicht.

Also VERBOT und trotzdem Toleranz! Ja, mal schaun, was daraus wird, oder ..., was eh schon ist. richard
 
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Was bitte soll das sein? Und herkömmliche heterosexuelle Vermehrung korrigiert "Erbfehler"? Woher stammt diese Erkenntnis?

Also ich habe mein Wissen über dieses Thema aus dem "Die Urgesellschaft" von dem großen Menschenforscher Lewis H. Morgan. Der beschreibt genau, warumdie Urmenschen das Tabu eingeführt haben. Die Gentilgesellschaften, wie Morgan die Stämme nannte, degenerierten, weil sich immer mehr Erbkrankheiten verbreiteten. Dann machte ich oberflächlich Bekanntschaft mit der Genforschung. Und da wurde die Vererbung so begründet, dass bei der Befruchtung die Genstränge wie zwei Kämme mit ihren Zinken zusammenstoßen. Treten zwei gleichartige Zinken aufeinander, von denen einer grank ist, so wird er korrigiert. Sind sie beide gleich krank, überträgt sich der Fehler auf das neue Lebewesen. Und das kommt halt am meisten bei eng verwandten Lebewesen vor.
Wird das in der Schule nach meiner Schulzeit, also wenigstens seit 50 Jahren etwa nicht gelehrt?
 
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Timirjasevez

Timirjasevez

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Also ich habe mein Wissen über dieses Thema aus dem "Die Urgesellschaft" von dem großen Menschenforscher Lewis H. Morgan. Der beschreibt genau, warumdie Urmenschen das Tabu eingeführt haben. Die Gentilgesellschaften, wie Morgan die Stämme nannte, degenerierten, weil sich immer mehr Erbkrankheiten verbreiteten. Dann machte ich oberflächlich Bekanntschaft mit der Genforschung. Und da wurde die Vererbung so begründet, dass bei der Befruchtung die Genstränge wie zwei Kämme mit ihren Zinken zusammenstoßen. Treten zwei gleichartige Zinken aufeinander, von denen einer grank ist, so wird er korrigiert. Sind sie beide gleich krank, überträgt sich der Fehler auf das neue Lebewesen. Und das kommt halt am meisten bei eng verwandten Lebewesen vor.
Wird das in der Schule nach meiner Schulzeit, also wenigstens seit 50 Jahren etwa nicht gelehrt?
Die ethnische und soziokulturelle Geschichtsschreibung der menschlichen Gesellschaft ist doch heute weiter als Ende des 19. Jahrhunderts und Lewis H. Morgan mit der Linearität seiner "Ancient Society".
Die wird hinsichtlich eine Inzest-Tabus schon in der Antike durchbrochen.
Erbbiologie und Genetik des Menschen sind auch heute noch Schulstoff, aber nicht in der von Dir skizzierten Form. Die ist simpel bzw. überholt.
 
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Es ist wohl so, dass beim Menschen die Gefahr, dass durch inzestiöse Beziehungen schwer geistig oder körperlich behinderte Nachkommen gezeugt werden könnten, bei etwa 50 : 50 liegt.
Was aber, wenn einer der Partner natürlicherweise steril ist bzw. sich (nachweisbar) sterilisieren ließ?
Bei anderen Tierarten ist der Inzest nicht ungewöhnlich. Z. B. bei Mäusen.

Warum sollten sich "Paare" strerlilisieren lassen, nur um vor dem deutschen Gesetz eine anerkannte Partnerschaft zu führen. Der Rente wegen, oder der Steuerklasse etwa :D. Ausserdem möchte ich das Geschrei hören, wenn von Behinderunge die Rede ist, für die die Allgemeinheit aufkommen soll. Ist ja nicht so, dass da Steuereinnahmen generiert würden, wie beim Rauchen etwa...
 
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Warum sollten sich "Paare" strerlilisieren lassen, nur um vor dem deutschen Gesetz eine anerkannte Partnerschaft zu führen. Der Rente wegen, oder der Steuerklasse etwa :D. Ausserdem möchte ich das Geschrei hören, wenn von Behinderunge die Rede ist, für die die Allgemeinheit aufkommen soll. Ist ja nicht so, dass da Steuereinnahmen generiert würden, wie beim Rauchen etwa...
Warum nicht, es müssen ja nicht "Paare" sein, die sich sterilisieren lassen, ein Partner genügt ja.;)
Und eine Ehe im steuer- oder versorgungsrechtlichen Sinne müssen die Partner ja auch nicht eingehen, man lebt zusammen. Auf Dauer oder auf Zeit.
Das Argument der potenziellen Zeugung behinderten Nachwuchses entfiele, aber bisher ist ja schon der Beischlaf als solcher strafbewehrt.
Warum das nicht ändern?
 

schnipp-schnapp

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Warum nicht, es müssen ja nicht "Paare" sein, die sich sterilisieren lassen, ein Partner genügt ja.;)
Und eine Ehe im steuer- oder versorgungsrechtlichen Sinne müssen die Partner ja auch nicht eingehen, man lebt zusammen. Auf Dauer oder auf Zeit.
Das Argument der potenziellen Zeugung behinderten Nachwuchses entfiele, aber bisher ist ja schon der Beischlaf als solcher strafbewehrt.
Warum das nicht ändern?


Macht keinen Sinn, nur einen Partner zu sterilisieren, wer von beiden soll das sein und was ist bei einer Trennung. der nicht sterilisierte könnte dann weiter zeugen.
Man müsste schon feststellen, wer von beiden falsches Erbgut weiter gibt und hier ansetzen. Auch müsste mehr an die Vernunft apelliert werden, sofern der betreffende geistig dazu in der Lage ist.
 
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Timirjasevez

Timirjasevez

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Macht keinen Sinn, nur einen Partner zu sterilisieren, wer von beiden soll das sein und was ist bei einer Trennung. der nicht sterilisierte könnte dann weiter zeugen.
Man müsste schon feststellen, wer von beiden falsches Erbgut weiter gibt und hier ansetzen. Auch müsste mehr an die Vernunft apelliert werden, sofern der betreffende geistig dazu in der Lage ist.
Natürlich macht das Sinn, Sterilisation auf eigenes Verlangen ist im übrigen nicht nur eine Frage der hier debattierten Problematik.
Die Sterilisation eines Sexualpartners in einer inzestiösen Beziehung schließt schon einmal aus, was eigentlich die Intention des § 173 ist - die Bestrafung der Zeugung, nicht des Beischlafes!
Vielleicht wollen ja beide die Beziehung, aber auf keinen Fall Nachkommen, nur sich selbst. Kann man als egoistisch sehen, strafbar sollte es aber nicht sein!
Egal, welcher Partner sich sterilisieren lässt, beide, eher jedoch einer und in jedem Fall nur vielleicht, bleiben in rezessivem oder dominanten Erbgang Träger von Krankheitsgenen. Das hätte dann u. U. auch Folgen, wenn sich bei der Zeugung weiter entfernte Genome begegnen. Das ist Alltag!
Deshalb ist die weiter oben ansatzweise genannte Theorie einer "genetischen Gesundung" im Ausschlussverfahren m. E. grundfalsch.
Im übrigen gefallen mir in diesem Zusammenhang immer ganz gut die Überlegungen von Bill Bryson "Eine kurze Geschichte von fast allem", Goldmann, Taschenbuchausgabe 2005 dazu. Zum Thema lesenswert ab S. 503.
Auf Seite 504 heißt es dann u.a.:
Unsere Abstammungslinie ist nicht ganz rein. Ohne ein wenig Inzest - oder eigentlich sogar eine ganze Menge Inzest - wären wir nicht da. Allerdings liegen die Geschehnisse in diskreter genetischer Entfernung. Bei so vielen Milliarden Vorfahren tat sich bei vielen Gelegenheiten ein Verwandter aus der mütterlichen Linie unserer Familie mit einem entfernten Vetter aus der väterlichen Linie zusammen. Wer heute in Partnerschaft mit einem Menschen der eigenen ethnischen gruppe oder Nationalität lebt, ist mit diesem wahrscheinlich auch bis zu einem gewissen Grade verwandt.
 
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agano

Also ich habe mein Wissen über dieses Thema aus dem "Die Urgesellschaft" von dem großen Menschenforscher Lewis H. Morgan. Der beschreibt genau, warumdie Urmenschen das Tabu eingeführt haben. Die Gentilgesellschaften, wie Morgan die Stämme nannte, degenerierten, weil sich immer mehr Erbkrankheiten verbreiteten. Dann machte ich oberflächlich Bekanntschaft mit der Genforschung. Und da wurde die Vererbung so begründet, dass bei der Befruchtung die Genstränge wie zwei Kämme mit ihren Zinken zusammenstoßen. Treten zwei gleichartige Zinken aufeinander, von denen einer grank ist, so wird er korrigiert. Sind sie beide gleich krank, überträgt sich der Fehler auf das neue Lebewesen. Und das kommt halt am meisten bei eng verwandten Lebewesen vor.
Wird das in der Schule nach meiner Schulzeit, also wenigstens seit 50 Jahren etwa nicht gelehrt?
So ganz haut das alles mit der Erblehre ja auch nicht hin, wenn du dir die Genealogie der Sekten Mormonen und die Armisch in Amerika anschaust. Da herrschen schon seit Jahrhunderten Inzucht und trotzdem leben sie gemeinsam gesund und munter vor sich hin. richard
 
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Die ethnische und soziokulturelle Geschichtsschreibung der menschlichen Gesellschaft ist doch heute weiter als Ende des 19. Jahrhunderts und Lewis H. Morgan mit der Linearität seiner "Ancient Society".
Die wird hinsichtlich eine Inzest-Tabus schon in der Antike durchbrochen.
Erbbiologie und Genetik des Menschen sind auch heute noch Schulstoff, aber nicht in der von Dir skizzierten Form. Die ist simpel bzw. überholt.

Ich wollte nur anzeigen, woher ich meine bescheidene Weisheit habe. Was Morgan noch in Natura erforschen konnte, war schon wenige Jahrzehnte danach gar nicht mehr oder nur sehr wage prüfbar. Er ist nicht von Fachleuten gekämpft, verrrufen und verfolgt worden, sondern von der Kirche. In der Antieke "dkurchbrochen"? Wie denn das? Und simpel? Na, meine Darlegung mag ja so wirken, aber ich bin überzeugt, dass Morgan bis heute noch tot geschwiegen wird, und da ganz besonders seine Entdeckungen über das Mutterrecht und damit auch der Tabus in den Gentilgesellschaften.
 

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