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Inzestverbot in Deutschland - Für und Wider

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 0 «  

Soll Inzest in Dt. strafbewehrt bleiben?

  • Ja, der § 173 StGB muss erhalten bleiben.

    Stimmen: 12 63,2%
  • Nein, der § 173 StGB soll ersatzlos gestrichen werden.

    Stimmen: 3 15,8%
  • Dazu habe ich keine Meinung.

    Stimmen: 0 0,0%
  • Meine differenzierende Meinung schreibe ich hier auf.

    Stimmen: 4 21,1%

  • Umfrageteilnehmer
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Bin eigentlich auch nicht für eine Liebe unter Geschwistern, denke das entspricht nicht der Normalität.
Vielleicht sollte man, wenn Bruder und Schwester zusammenleben wollen, völlig ausschließen, das sie Kinder zeugen können.
ich weiß ist leichter gesagt als getan. denkt man zu weit, kommt gleich die Keule mit dem 3.Reich.
Wie sieht es aus, wenn Behinderte Kinder zeugen, da ist auch nicht auszuschließen,dass es wieder Behinderte werden. Mit welchem Gesetzt will man denen das verbieten?
Ich finde hier sollte mehr Aufklärung erfolgen, mehr Hilfe angeboten werden.
Nur mit § gerelt man es auch nicht.
 
A

agano

Alles hatte mal einen Anfang und dann wird es doch am ende geduldet.
nein ....ich bin der Meinung man sollte es erst gar nicht so weit kommen
lassen, der Mensch neigt gerne die ganze Hand zu nehmen wenn man
ihm den kleinen Finger reicht. :eek:


:coffee:
Es ist wie mit den Schwulen und Lesben. Sagte ich bereits. Du wirst liebende Geschwisterpaare nicht verhindern können!

Der Rest, wir erwähnt, ist ein Verbrechen. Wenn ein Geschwisterpaar sich etwas mehr als nur ... liebt, ist das kein Verbrechen! So sehe ich das. Und wenn sie es geschickt anstellen, wegziehen und trotzdem zusammen leben, interessiert das kein Mensch! Wo kein Kläger ist, ist kein Richter. und dass alle Kinder dabei DEPP werden, ist schlichtweg QUATSCH! Es kann, muss aber nicht zu Missbildungen kommen. Damit will ich das nicht Rechtfertigen, sondern nur darauf Aufmerksam machen, dass so ein Paar in der Masse der Menschen, in einer großen Stadt nicht kontrollierbar sind, genau so wenig wie Schwule und Lesben.

Alles andere wären Verbrechen, die man sehr wohl ahnden sollte, sollte das bekannt werden. Aber hier wiederhole ich mich nur. richard
 
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Das möchte aber doch sein, dass


und

sachbezogen, "historisch" und "regional" beantwortet wurden. Oder nicht? Und wenn nicht, welche Antwort hast Du denn erwartet?:confused:
"Äußerlich" (Sicherlich ist "oberflächlich" gemeint?) waren die Antworten ohnehin nicht.
Also ich glaube doch, Deine Einwürfe fanden Erwiderung.

sorry, habe mich nicht deutlich ausgedrückt. Musste heißen: ich habe jetzt 4 Artikel IM INTERNET (z. B. auch Wikipedia)durchgesehen und keine Antwort auf meine Frage nach eventuellen sozialen Ursachen für Inzest gefunden. Und das finde ich sehrwohl typisch für manche bürgerliche Wissenschaft und Forschung.
Ob Morgan´s Forschungen in der westlichen Schule gelehrt werden, würde ich tatsächlich gern wissen.
 
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als erstes eine frage an @agano !
hat man mit dem verbot des mordes, den mord verhindert?

so jetzt zum thema:
ich bin in dieser frage sehr konservativ. der gendefekt, bei einer geschwisterliebe, des kindes braucht nicht zu tage tretten und kommt mit der nächsten gezeugten generation zu tage.
ein inzest gezeugtes kind geht eine ganz normale beziehung ein und vererbt den schlafenden gendefekt weiter und da kommt er zu tage.

es istalso nicht nur die nächste generation gefährdet sondern auch die darauf folgende generation.

jetzt zu sagen dann verbieten wir eben die zeugung eines kindes,greift zu kurz.
es gibt leider keine 100% verhütung. es kommt trotz verhütung, wie präzavativ,sterilisierung, pille usw, immer wieder zu schwangerschaften.

selbst die kath. methode,ein zwei tonnen schwerer stein vor dem schlafzimmer nütz nichts, es gibt ja noch das fenster.
 
OP
Timirjasevez

Timirjasevez

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so jetzt zum thema:
ich bin in dieser frage sehr konservativ. der gendefekt, bei einer geschwisterliebe, des kindes braucht nicht zu tage tretten und kommt mit der nächsten gezeugten generation zu tage.
ein inzest gezeugtes kind geht eine ganz normale beziehung ein und vererbt den schlafenden gendefekt weiter und da kommt er zu tage.
Hallo und einen guten Morgen,
vorab: Ich halte in diesem Thema absolut nichts davon, andere strafrechtlich relevante Delikte, vor allem Gewalt- und Tötungsverbrechen, mit "Beischlaf zwischen leiblichen Abgehörigen" in Verbindung zu bringen. Generell!

Die von Dir besprochenen genetischen Risiken existieren auch für andere "stinknormale" heterosexuelle (!) Beziehungen im dominanten und im rezessiven Erbgang. Von spontanen oder induzierten Genom-Mutationen und der Problematik ribosomaler ..., aber das führt jetzt zuweit.:eek:

Nur sind sie bei engen Verwandten ungleich höher, weshalb in einem anderen Forum sogar gefordert wurde, dass Inzest-Tabu strafrechtlich auch auf Cousins/Cousinen 1. und 2. Grades auszudehnen.

Bleibt doch eben die Frage, ob man wegen dieses höheren Risikos Inzest bestrafen muss.
 
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@Timirjasevez
es ging mir nicht um die straftat. es ging mir um die indirekte argumentation, mit einem gesetzt verhindert man straftaten und wenn die starftaten doch statt finden, ist dieses gesetzt unnütz.
leider ist meine erfahrung so,das man mit einem normalen appell keinen hund hinter dem ofen vorlogt. aus diesem grund wählte ich ein agressives beispiel.
wenn es hier anders ist.sollte es mich freuen.
 
A

agano

als erstes eine frage an @agano !
hat man mit dem verbot des mordes, den mord verhindert?

so jetzt zum thema:
ich bin in dieser frage sehr konservativ. der gendefekt, bei einer geschwisterliebe, des kindes braucht nicht zu tage tretten und kommt mit der nächsten gezeugten generation zu tage.
ein inzest gezeugtes kind geht eine ganz normale beziehung ein und vererbt den schlafenden gendefekt weiter und da kommt er zu tage.

es istalso nicht nur die nächste generation gefährdet sondern auch die darauf folgende generation.

jetzt zu sagen dann verbieten wir eben die zeugung eines kindes,greift zu kurz.
es gibt leider keine 100% verhütung. es kommt trotz verhütung, wie präzavativ,sterilisierung, pille usw, immer wieder zu schwangerschaften.

selbst die kath. methode,ein zwei tonnen schwerer stein vor dem schlafzimmer nütz nichts, es gibt ja noch das fenster.
Eben nicht. Trotzdem ist das Verbot wichtig, denn hier geht es um die Schwere des Verbrechens, das geahndet werden muss. Liebe zu einem Geschwisterteil ist kein schweres Verbrechen. So zumindest sehe ich das.

Der Gendefekt. Wenn die Geschwister gesund sind, passiert gar nicht, alles wird sozusagen 1:1 übernommen. Und der Sohn/Tochter, sollten die nicht gerade wieder ihre Schwester, den Bruder lieben, heiraten dann womöglich ja "normal, womit wieder alles ausgeglichen ist.

Wenn beide Personen schlichtweg gesund sind, passiert gar nichts. Es gibt genetische Krankheiten, die treten nur bei einer Frau auf und genetische Krankheiten, die treten nur beim Manne auf und welche, die beide betreffen.

Hätte einer der Geschwisterpaare eine dieser Krankheiten, gehen die auf das Kind über und wirken entsprechend ihrer Defekte, was dann Dramatisch werden kann. Immer KANN, nicht MUSS. Heiratet nun das Kind einen "gengesunden" Menschen, kann dieser Defekt durch den gesunden Partner bereinigt werden. Kann, muss aber nicht. Wenn wir ehrlich sind, ist dieser Vorgang genau so Fragwürdig, wie bei normalen Partnern, weil hier auch nie klar ist, wer welchen Gendefekt hat und wer nicht. Sind wir doch mal ehrlich. Ich sehe in der Wahrscheinlichkeit, dass durch eine normale Heirat ein Gendefekt zustande kommt, genau so Problematisch, wie bei einem Geschwisterpaar.Wir sollte da nicht so ein Trarra daraus machen.

Besser wäre es, jedem Menschen von der Geburt an den genetischen Code zu entnehmen. Und schon hat man die Möglichkeit, sich zu orientieren, anstatt "wild" Kinder zu zeugen, die krank werden "KÖNNTEN". Selbst wenn man erkennt, das beide Gesund sind und gerne heiraten könnten, besteht immer noch die Möglichkeit, dass ein Gendefekt erfolgen kann. Die Garantie kann also nie gegeben werden, der genetische Defekt bei Geburten aber durch diese von mir angesprochene Regel womöglich reduziert werden.

Weißt du, wenn plötzlich alles Schwul wird, (hier weiß niemand, ob das ein Gendefekt ist!) oder etwa mit Hasenscharten herum läuft, oder .... was weiss ich, welche Gendefekte in Massen auftreten, sollte man sich langsam mal Gedanken machen müssen, was dagegen zu tun wäre.

Da das aber ist ja nicht der Fall, sollten wir es einfach dabei belassen. Und trotzdem wäre ich für die Entnahme des genetischen Codes direkt vom 1. Blutstropfen des Babys an. Dann würde der Vater auch gleich wissen, ob man ihm Hörner aufgesetzt hat und Frauen würden es sich überlegen, ob sie fremd gehen. (Kleiner Scherz!) richard
 
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Eben nicht. Trotzdem ist das Verbot wichtig, denn hier geht es um die Schwere des Verbrechens, das geahndet werden muss. Liebe zu einem Geschwisterteil ist kein schweres Verbrechen. So zumindest sehe ich das.

Der Gendefekt. Wenn die Geschwister gesund sind, passiert gar nicht, alles wird sozusagen 1:1 übernommen. Und der Sohn/Tochter, sollten die nicht gerade wieder ihre Schwester, den Bruder lieben, heiraten dann womöglich ja "normal, womit wieder alles ausgeglichen ist.

Wenn beide Personen schlichtweg gesund sind, passiert gar nichts. Es gibt genetische Krankheiten, die treten nur bei einer Frau auf und genetische Krankheiten, die treten nur beim Manne auf und welche, die beide betreffen.

Hätte einer der Geschwisterpaare eine dieser Krankheiten, gehen die auf das Kind über und wirken entsprechend ihrer Defekte, was dann Dramatisch werden kann. Immer KANN, nicht MUSS. Heiratet nun das Kind einen "gengesunden" Menschen, kann dieser Defekt durch den gesunden Partner bereinigt werden. Kann, muss aber nicht. Wenn wir ehrlich sind, ist dieser Vorgang genau so Fragwürdig, wie bei normalen Partnern, weil hier auch nie klar ist, wer welchen Gendefekt hat und wer nicht. Sind wir doch mal ehrlich. Ich sehe in der Wahrscheinlichkeit, dass durch eine normale Heirat ein Gendefekt zustande kommt, genau so Problematisch, wie bei einem Geschwisterpaar.Wir sollte da nicht so ein Trarra daraus machen.

Besser wäre es, jedem Menschen von der Geburt an den genetischen Code zu entnehmen. Und schon hat man die Möglichkeit, sich zu orientieren, anstatt "wild" Kinder zu zeugen, die krank werden "KÖNNTEN". Selbst wenn man erkennt, das beide Gesund sind und gerne heiraten könnten, besteht immer noch die Möglichkeit, dass ein Gendefekt erfolgen kann. Die Garantie kann also nie gegeben werden, der genetische Defekt bei Geburten aber durch diese von mir angesprochene Regel womöglich reduziert werden.

Weißt du, wenn plötzlich alles Schwul wird, (hier weiß niemand, ob das ein Gendefekt ist!) oder etwa mit Hasenscharten herum läuft, oder .... was weiss ich, welche Gendefekte in Massen auftreten, sollte man sich langsam mal Gedanken machen müssen, was dagegen zu tun wäre.

Da das aber ist ja nicht der Fall, sollten wir es einfach dabei belassen. Und trotzdem wäre ich für die Entnahme des genetischen Codes direkt vom 1. Blutstropfen des Babys an. Dann würde der Vater auch gleich wissen, ob man ihm Hörner aufgesetzt hat und Frauen würden es sich überlegen, ob sie fremd gehen. (Kleiner Scherz!) richard

schade, du verstehst mich nicht. es geht mir nicht um die schwere einer straftat. aber lass uns nicht abweichen.

bei einer inzest liebe können bei gesund sein, nur so strotzen vor gesundheit, aber bei geschwistern ist die genvariation niedrieger als bei nichtgeschwistern.
durch die verminderte genvariation kann es eben zum gendefekt kommen.
dieser gendefekt muß nun nicht beim nachkommen der geschwister aufträtten, aber er ist in den genen des kindes vorhanden und schläft.

das kind reift zu einem erwachsenden heran und sucht sich sein sexualpartner.
die beiden zeugen ein kind und man gibt das schlafende gendefekt weiter und es erwacht.
somit kommt die behinderung erst jetzt zutage, in der übernächsten generation.
denn defekte gene haben die eigenschaft das sie eine generation überspringen können.
 
OP
Timirjasevez

Timirjasevez

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Der postnatale genetische Fingerprint und folgerichtig dessen Aufnahme in (staatlich verwaltete) Datenbanken ist der unmittelbare Weg in die total überwachte Gesellschaft.
Eine Horrorvision geradezu für alle, denen die heutigen staatlichen Kontrollmechanismen schon zu weit gehen und für die der Schutz privater Daten nur noch ein löchriges Sieb ist.
Vielleicht die jeweile Genom-Charakteristik auch noch in den Chip der elektronischen Gesundheitskarte einbauen?
Und Liebende zeigen sich vor Aufnahme einer sexuellen Beziehung erst einmal gegenseitig ihre Gen-Karten, prüfen quer, analysieren die Probleme von Rezessivität oder Dominanz und geben eine Erklärung darüber ab, ob und wenn ja ob z. B. gehäuft in den Vorfahren Trisomie 21 (Down-Syndrom, Mongolismus) auftrat.
Wer weiß, dass in seiner Ahnenlinie gehäuft leichte oder schwere Fälle vererbbarer Krankheiten auftrat, hält sich dann raus?
Das kann nicht ernst gemeint sein.
Aber für das Inzest-Tabu ist das sowieso sekundär.
 
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Hierzu: "Levi-Strauss' Begründung des Inzesttabus ist nicht allgemein anerkannt. Seine Schlussfolgerung über die Rolle der Familie in der Gesellschaft ist demgegenüber unbestritten: Die Kleinfamilie von Eltern und Kindern ist nicht der natürliche elementare Baustein der Gesellschaft, wie so oft gedankenlos angenommen wird. Die Gesellschaft besteht in der Tat weder aus Familien noch aus Einzelpersonen. Das früher übliche Modell der Gesellschaft oder Nation, die aus Menschen oder Menschengruppen besteht, ist falsch. Gesellschaften, Staaten oder Nationen bestehen nicht aus Personen, sondern aus Beziehungen, und diese Beziehungen sind nicht durch einfaches Addieren begreiflich zu machen. Was die Familie betrifft, so ist die Beziehung ihrer Mitglieder zum Rest der Gesellschaft keineswegs statisch. Familien sind notwendig, das heißt aber nicht, dass sie auch dauerhaft sein müssen. Im Gegenteil, die Gesellschaft kann einzig und allein dadurch überleben, dass ständig Familien neu entstehen, auseinanderbrechen und durch neue Eheschließungen wieder neue Familien entstehen. Erwachsene leben mit Kindern in einem zeitlich begrenzten Familienverband, um diese dann für eine neue Ehe freizugeben, die nun ihrerseits eine Familieneinheit gründet usw. So bricht jede Eheschließung die Familien des Bräutigams und der Braut auf, bildet einen neuen Bund zwischen beiden und legt damit die Grundlage für eine dritte, neue Familie. Der Sinn des ganzen liegt in der fortgesetzten Neuordnung und dem fortgesetzten Austausch sozialer Verpflichtungen. Levi-Strauss fasst dies mit einem Zitat aus der Bibel zusammen: „'Du wirst Vater und Mutter verlassen' bildet das eherne Gesetz für das Bestehen und Funktionieren jeder Gesellschaft." Aus: http://www2.hu-berlin.de/sexology/ATLAS_DE/html/ehe_und_familie.html
----------
JEDER hat sich für sein VERHALTEN zu verantWORTEN!
Das wäre eigentlich schon alles!

-----------------
Wissenschaftlich gesehen ist das Inzest-Tabu Humbug, Moralisch gesehen ok, da auch Mißbrauch in der Familie Tür und Tor geöffent ist, wenn nicht klar gesetzlich geregelt und vor allem Schutz geboten wird.
 
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ich finde es ist überhaupt kein gesetz notwenig
jeder normale mensch lässt doch die finder von seiner familie
tut mir leid , aber ich finde so was einfach nur widerlich
 
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Inzest

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich denke, alleine der vorangehende post spricht schon für ein Inzest verbot, was soll sich da denn ein Mensch dabei denken!

Wie es aber immer so ist, ist das differenziert zu betrachten. Wenn es um Erwachsenen - Kinder - Beziehungen geht, dann sind diese weit schärfer zu betrafen, als dies heute der Fall ist. WEIT schärfer.

Da kann das "Inzest - Verbot" mit einhaken, um eine strengere Verfolgung zu bewirken. ES HAT aber Sinn, darüber nachzudenken, wieso man KINDER, die sich iNNEINANDER - unschuldig VERLIEBEN! - bestrafen soll!

Vorrangig und vor ALLEM nützen jedoch aber die ordentlichsten Gesetze nicht, wenn der Staat korrupt und seine Richter unfähig und abhängig sind.

Daher Richterwahl auf Zeit durch das VOLK! DAmit eine Unabhängigkeit der Richter endlich UMGESETZT wird, die bislang tun und lassen, wie im Wilden Westen. Zudem eine härtere Bestrafung, wenn Richter RECHTSBEUGUNG betreiben - es ist wichtig eine klarere Reglung der Prozeßordnungen zu schaffen, die auch Richter nicht vor Strafe schützt. http://www.politik-sind-wir.de/showthread.php/73-Volksentscheid-Richterwahl-auf-Zeit-durchs-Volk!

Denn wer will Gesetze, die nur GEIßEL des Volkes sind, anstatt für mehr Gerechtigkeit zu sorgen.
Gruß munichangelika
 
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ich finde es ist überhaupt kein gesetz notwenig
jeder normale mensch lässt doch die finder von seiner familie
tut mir leid , aber ich finde so was einfach nur widerlich


Das hieße ja im Umkehrschluß, dass rund die Hälfte aller in Deutschland lebenden Türken und Deutsch-Türken gar keine normalen Menschen sein können.:giggle:
 
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Das hieße ja im Umkehrschluß, dass rund die Hälfte aller in Deutschland lebenden Türken und Deutsch-Türken gar keine normalen Menschen sein können.:giggle:


ich meine auch nicht , wenn man über 1000 echen irgendwie verwandt ist sondern den engen Familienkreis

und außerdem was heißt die hälfte aller türken , als ob du so viele kennen würdest ;)
 
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Daher Richterwahl auf Zeit durch das VOLK! DAmit eine Unabhängigkeit der Richter endlich UMGESETZT wird, die bislang tun und lassen, wie im Wilden Westen. Zudem eine härtere Bestrafung, wenn Richter RECHTSBEUGUNG betreiben

Ganz so schlimm wie im Wilden Westen ist es nicht, aber schlimm genug.

Gerichte sind nach Art. 97 Abs. 1 des Grundgesetzes und nach Art. 85 der Verfassung des Freistaates Bayern unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Außerdem sind Richter nur gegenüber Ihrem Gewissen und vor Gott verantwortlich.

Im Buch der "Straftaten im Amt" des StGB steht der § 336 (Rechtsbeugung). Wann betreibt ein Richter RECHTSBEUGUNG deiner Meinung nach :confused:
 
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Im Buch der "Straftaten im Amt" des StGB steht der § 336 (Rechtsbeugung). Wann betreibt ein Richter RECHTSBEUGUNG deiner Meinung nach :confused:

Ein Richter betreibt Rechtsbeugung, wenn er wie ZB wie Richterin Frau Dr.Achenbach am Verwaltungsgericht Potsdam in ihren Urteilen bewusst lügt, Behauptungen aufstellt, die jeder Grundlage entbehren, Opfer verhöhnt und Stasimaßnahmen rechtfertigt.
 

Kaffeepause930

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ich meine auch nicht , wenn man über 1000 echen irgendwie verwandt ist sondern den engen Familienkreis

und außerdem was heißt die hälfte aller türken , als ob du so viele kennen würdest ;)

Wir wollen doch nicht übertreiben. Über 3 Ecken ist schon der Standard, wenn er die Tochter vom Bruder seines Vaters ehelicht. :rolleyes2:
 
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Harry

Wenn wir den Inzest zulassen, werden ganz gewiss daraus Erbschäden folgen und 50 %
ist eine hohe Wahrscheinlichkeit. Gesamtgesellschaftlich und Wirtschaftlich nicht vertretbar.
In meiner Jugend habe ich eine weile in der Schwäbischen Alm Gegend zugebracht und dort
gab es ein Dorf wo die halbe Einwohnerschaft 6 Finger und 6 Zehen gehabt haben.
Nun war das sicherlich ein kleineres Übel, aber es gab auch gehäuft geistig behinderte.
Müssen wir das wirklich haben....ich denke nein. Wir haben auch so genug Elend auf dieser
Welt, man muss es nicht noch fördern.
Übrigens:
hier zu empfehle ich mal das Buch
Albtraum Zuwanderung
hier wird eindrucksvoll da gestellt mit Quellenangabe, wie dadurch in Deutschland
vermehrt behinderte auf die Welt kommen, wo für der deutsche Bürger aufkommen muss.
Es ist kein Zufall, dass es in abgelegenen Bergbauerndörfern und abgelegenen Inseln schon immer vermehrt Bewohner mit Wasserköpfen, Klumpfüßen und geistigen Behinderungen etc. gab.
 
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Izenst? Was für ne Frage, natürlich nicht!

Was ist das denn eigentlich für ne Frage? Natürlich muss Inzest verboten bleiben und sollte auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die Schwester, den Bruder oder die Eltern und ähnlich nahe Verwandte sind ein absolutes Tabu! Der Mensch geht an Inzest kaputt, dafür ist er einfach nicht gemacht. Es hat nichts mit Einschränkung der Freiheit und der Menschenwürde zu tun, wenn wir verhindern, dass massenweise behinderte Kinder auf die Welt kommen und die Verrohung der Sitten muss sowieso aufgehalten werden.

Ich wäre sogar für eine Verschärfung des Inzestgesetzes und würde auch andere Sexualdelikte höher bestrafen. Ich meine Beispiel Vergewaltigung. Häufig gibt es da sehr klare Beweise. Und ich finde dieses Verbrechen steht dem Mord kaum nach. Lebenslänglich für Vergewaltiger und Kinderschänder!

Ich bin auch grundsätzlich für die Todesstrafe, bin mir aber bewusst, dass diese bei den momentanen gesellschaftlichen Verhältnissen nicht mehrheitsfähig ist.
 
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Es gibt immer noch Mitmenschen, welche nicht kapieren wollen, das wir nicht mehr im Mittelalter leben und außerdem das 3. Reich der Nationalsozialisten bedingungslos kapituliert hat.
 

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