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Inzestverbot in Deutschland - Für und Wider

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 0 «  

Soll Inzest in Dt. strafbewehrt bleiben?

  • Ja, der § 173 StGB muss erhalten bleiben.

    Stimmen: 12 63,2%
  • Nein, der § 173 StGB soll ersatzlos gestrichen werden.

    Stimmen: 3 15,8%
  • Dazu habe ich keine Meinung.

    Stimmen: 0 0,0%
  • Meine differenzierende Meinung schreibe ich hier auf.

    Stimmen: 4 21,1%

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Die konnten sicher alle gut Klavierspielen.....:giggle:

Weniger gut Klavier spielen diese kurdischen Geschwister, deren Eltern eng miteinander verwandt sind.

"In der abgeschiedenen, ländlichen Gegend ist es durchaus üblich, dass Cousins und Cousinen miteinander verheiratet werden." - Zitat aus dem Artikel.

http://www.spiegel.de/wissenschaft/...-sich-nur-auf-allen-vieren-fort-a-404748.html

Anderseits: Der europäische Adel geht auf zwei Beinen. Bei Ethnien, die ebenso häufig eng verwandtschaftlich interagieren, ist dieses Phänomen ebenso unbekannt.
 
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Durch Inzest gezeugte Kinder haben mit höherer Wahrscheinlichkeit einen Gendefekt. - Ja und, wo ist das Problem?
Ich persönlich habe kein Problem mit behinderten oder kranken Menschen und glaube auch nicht, dass diese kein lebenswürdiges Dasein haben. Und wenn man den Gedanken einmal weiterdenkt, müsste man dann nicht jedem Menschen, in dessen Familie genetisch bedingte schwerwiegende Krankheiten auftreten, verbieten, Kinder zu bekommen? Und was ist mit diesen Behinderten oder Kranken selbst? Dürfen sie auch keine Kinder haben? - Aber das wäre dann wohl schon Eugenik.
Außerdem hinkt dieses Argument, wenn es um das Verbot von Inzest geht. Schließlich wird bereits der Geschlechtsverkehr bestraft, und es gibt ja bekanntlich Verhütungsmittel, Sterilisationen oder auch homosexuelle Paare.

Das Verbot beruht wohl mehr auf christlichen Moralvorstellungen, denn auf Vernunft.

In Frankreich wurde das Inzest-Verbot übrigens schon von Napoleon abgeschafft, frei nach dem Motto: jeder nach seiner Fasson, und der Staat sollte niemandem vorschreiben, wen man liebt.
 

Uwe O.

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Es gibt immer noch Mitmenschen, welche nicht kapieren wollen, das wir nicht mehr im Mittelalter leben und außerdem das 3. Reich der Nationalsozialisten bedingungslos kapituliert hat.

In Hessen und Bayern steht die Todesstrafe noch in der Landesverfassung.


Uwe
 

Uwe O.

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Durch Inzest gezeugte Kinder haben mit höherer Wahrscheinlichkeit einen Gendefekt. - Ja und, wo ist das Problem?

Du siehst darin kein Problem, dass wissentlich behinderte Kinder gezeugt werden können?

Und was ist mit diesen Behinderten oder Kranken selbst? Dürfen sie auch keine Kinder haben?

Es wäre zumindest sinnvoll, sie auf die Gefahren und ihre Verantwortung gegenüber den bewusst gezeugten, erbkranken Kindern hinzuweisen.


Das Verbot beruht wohl mehr auf christlichen Moralvorstellungen, denn auf Vernunft.

Umgekehrt; es beruht auf Vernunft.

In Frankreich wurde das Inzest-Verbot übrigens schon von Napoleon abgeschafft, frei nach dem Motto: jeder nach seiner Fasson, und der Staat sollte niemandem vorschreiben, wen man liebt.

Und wurde 2010 wieder eingeführt.

Uwe
 

Uwe O.

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"Art. 102 GG besagt "Die Todesstrafe ist abgeschafft." Bundesricht bricht Landesrecht Also gibt es in Bayern keine Todesstrafe, außer für Problembären."

Ich weiß das; aber die Todesstrafe steht trotzdem immer noch in den Verfassungen.

Der Hinweis war ja nur eine Replik auf den Einwand unseres Heiligen zum Mittelalter und 3. Reich und diente dessen Fortbildung.

Uwe
 
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@ Uwe, @ rosa

@Uwes Replik auf @rosas Beitrag ist, aus meiner Sicht gesehen, schwach.
Die Argumentation mit der Erwähnung der Wiedereinführung des Inzestverbotes 2010 in Frankreich darf wie gelesen werden? Dass es dort zuhauf zu Inzestbeziehungen gekommen ist?

Oder theoretisch formuliert:
Würde das Erlauben von Inzest dazu führen, dass wir unsere bisher erlagten Moralvorstellungen außer Acht lassen würden? Sicher nicht.

Die Moralvorstellung muss ja nicht wider der Vernunft laufen. @Rosas Beitrag ist im Tenor schon zuzustimmen, bis zur Formulierung: "Vernunft".

Es gibt sicherlich eine "Vernunft der absoluten sexuellen Freizügigkeit" zu beschreiben aus der Sicht derjenigen, die diese absolute sexuelle Freizügigkeit auszuleben gedenken.

Je nach sexueller Vorlieben würde die jeweilige "Vernunft" andere "Werte" beschreiben.
Daraus resultiert eine "individuelle Vernunft". Sie wird automatisch zur Unvernunft, wenn die Mehrheit einer Gesellschaft sie als letztere bewertet.

Der mehrheitliche gesellschaftliche Konsens beschreibt letztlich, welche Verhaltensweisen als "vernünftig" zu beschreiben sind oder auch nicht.

Bislang gilt: Sexuelle Beziehungen zwischen Familienmitgliedern sind tabu und als unvernünftig zu beschreiben.

Gibt es einen triftigen Grund, warum sich die bislang sexuelle Moralvorstellung der Mehrheit der heutigen Gesellschaft ändern sollte?
 
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Der Inzest-Strafbestand sollte abgeschafft werden.
Inzest ist zwar weiterhin nicht zu befürworten und sollte per Aufklärung die Risiken aufführen, aber Haftstrafen helfen da nichts.
Zum einen gibt es nur wenig aufgeklärte Fälle, und zum anderen zeigen die Resultate daraus, dass der Inzest mit Strafen auch nicht aufhörte.

Andere Länder in Europa haben den Straftatsbestand Inzest auch schon aus dem Strafgesetz genommen.
 

Uwe O.

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@Uwes Replik auf @rosas Beitrag ist, aus meiner Sicht gesehen, schwach.
Die Argumentation mit der Erwähnung der Wiedereinführung des Inzestverbotes 2010 in Frankreich darf wie gelesen werden?

Als Fortbildung für Rosa.

Uwe
 

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