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Mädchenmörder aus U-Haft entlassen

Uwe O.

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Was ich nicht alles bin. Ich staune immer wieder.


Ich freue mich aber, dass Du einen Mörder und Vergewaltiger wie Lukas V. auf die gleiche Stufe stellst wie dich selbst.
Da kanns mit dir auch nicht weit her sein.
Das sieht so aus, als würdest Du hier herumpöbeln.
 

Uwe O.

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Ich bin kein Jurist. Offenbar hat der erste Prozess, der zu einer Verurteilung zu 10 Jahren Jugendstrafe führte, vor dem Landgericht Frankenthal stattgefunden. Wird Revision eingelegt, so findet ein zweiter Prozess statt, und zwar vor einem höheren Gericht, also wohl vor einem Oberlandesgericht.
Da das Verfahren vor dem Landgericht stattgefunden hat, ist der Bundesgerichtshof das Revionsgericht.
Diese 57 Verhandlungstage fanden alle vor dem Landgericht Frankenthal statt - der erste Porzess dauerte so lange. Oder liege ich da falsch?
Richtig.
Das Oberlandesgericht (das war für die Haftbeschwerde zuständig) hat die Entlassung aus der U-Haft angeordnet, weil das Verfahren vor dem LG "überlang" dauerte und - volkstümlich ausgedrückt - die Höchstdauer der zulässigen UHaft "verbraucht" ist.

Hier ein wenig mehr Sachverhalt als in der stark vereinfachenden BID.
 

sportsgeist

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Da das Verfahren vor dem Landgericht stattgefunden hat, ist der Bundesgerichtshof das Revionsgericht.

Richtig.
Das Oberlandesgericht (das war für die Haftbeschwerde zuständig) hat die Entlassung aus der U-Haft angeordnet, weil das Verfahren vor dem LG "überlang" dauerte und - volkstümlich ausgedrückt - die Höchstdauer der zulässigen UHaft "verbraucht" ist.

Hier ein wenig mehr Sachverhalt als in der stark vereinfachenden BID.
gibts dann wenigstens Fußfessel, Hausarrest, Meldepflichten, oder irgendeine sonstige Überwachsungsmaßnahme ??
 

Uwe O.

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Der heutigen brd war sie menschlich dabei immer noch überlegen.
Das kommt auf die Sichtweise an.
Wenn Du Menschliches darin siehst, dass man für Kleinigkeiten in Bautzen verschimmelte bzw. auf Nimmerwiedersehen verschwand oder bei der Ausreise aus der menschlichen DDR hinterrücks erschossen wurde, dann zeigst Du die Sichtweise eines Stasi-Bonzen bzw. der vergleichbaren SS.
 

sportsgeist

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Wie rücksichtsvoll, sein Gesicht zu verfremden! Damit junge Mädchen ihn nicht erkennen.
immer mehr rennen mit Fitnessuhr und/oder Smart Watch herum
die meldet dann automatisch bei Gefahr Standort und Notruf

man kann dann nur hoffen, die Einsatzkräfte erscheinen rechtzeitig
 
OP
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gerthans

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Das kommt auf die Sichtweise an.
Wenn Du Menschliches darin siehst, dass man für Kleinigkeiten in Bautzen verschimmelte bzw. auf Nimmerwiedersehen verschwand oder bei der Ausreise aus der menschlichen DDR hinterrücks erschossen wurde, dann zeigst Du die Sichtweise eines Stasi-Bonzen bzw. der vergleichbaren SS.

In der DDR gab es wirklich viel Schlimmes, aber keine Silvesternacht a la Köln 2015/16. Das macht den Westdeutschen so schnell keiner nach.
 

Uwe O.

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gibts dann wenigstens Fußfessel, Hausarrest, Meldepflichten, oder irgendeine sonstige Überwachsungsmaßnahme ??
Nicht, dass ich wüsste.
Diese Maßnahmen werden meist bei entlassenen Straftätern vom Gericht verhängt, wenn eine Wiederholungsgefahr besteht.

Im vorliegenden Fall handelt es sich aber nicht um einen entlassenen Straftäter, sondern "nur" um Untersuchungshaft.
 

Uwe O.

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In der DDR gab es wirklich viel Schlimmes, aber keine Silvesternacht a la Köln 2015/16. Das macht den Westdeutschen so schnell keiner nach.
Was haben die Westdeutschen damit zu tun?
Links-Grüne sehen in illegalen Ausländern ideologisch kein Gefahrenpotential. Entsprechend verblendet handelte die angeblich parteilose OB von Köln.

Ansonsten darf ich Dich gern an Rostock-Lichtenhagen erinnern.
Da gabe es die DDR zwar nicht mehr, wohl aber die so menschlichen DDR-Bürger.
 
OP
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gerthans

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Da das Verfahren vor dem Landgericht stattgefunden hat, ist der Bundesgerichtshof das Revionsgericht.

Richtig.
Das Oberlandesgericht (das war für die Haftbeschwerde zuständig) hat die Entlassung aus der U-Haft angeordnet, weil das Verfahren vor dem LG "überlang" dauerte und - volkstümlich ausgedrückt - die Höchstdauer der zulässigen UHaft "verbraucht" ist.

Hier ein wenig mehr Sachverhalt als in der stark vereinfachenden BID.

Danke für den Link! Ich zietiere mal daraus:

Die Anklage warf ihm auch vor, auch drei minderjährige Mädchen in Ludwigshafen und im Raum Speyer vergewaltigt zu haben. In Bezug auf die Vergewaltigungen wurde der Angeklagte freigesprochen. Laut Gericht konnten sie dem Angeklagten nicht nachgewiesen werden.

Wie sollen wir das verstehen? Hat das Gericht dem Angeklagten geglaubt und nicht den Mädchen?
 

sportsgeist

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Wie sollen wir das verstehen? Hat das gericht dem Angeklagten geglaubt und nicht den Mädchen?
steht doch da:

"Konnten nicht nachgewiesen werden ..."

was ich grundsätzlich für richtig halte, denn mit der falschen Anschuldigungen von sexueller Belästigung oder gar Vergewaltigung ist es eh schon leicht für Frauen, die Leben von Männern vorsätzlich zu zerstören, oder diese Anschuldigung als "Waffen der Nötigung" einzusetzen
 
OP
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gerthans

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Da das Verfahren vor dem Landgericht stattgefunden hat, ist der Bundesgerichtshof das Revionsgericht.

Richtig.
Das Oberlandesgericht (das war für die Haftbeschwerde zuständig) hat die Entlassung aus der U-Haft angeordnet, weil das Verfahren vor dem LG "überlang" dauerte und - volkstümlich ausgedrückt - die Höchstdauer der zulässigen UHaft "verbraucht" ist.

Hier ein wenig mehr Sachverhalt als in der stark vereinfachenden BID.

Aha, hier kommen in dem von dir verlinkten Artikel konkrete Informationen:

Das Landgericht Frankenthal hatte wesentlich länger verhandeln müssen als geplant. Eigentlich sollte der Prozess nur 14 Verhandlungstage dauern. Ursprünglich sollten 14 Zeugen, ein Sachverständiger und ein Rechtsmediziner gehört werden. Doch wegen der Corona-Pandemie fielen immer wieder Verhandlungstage aus. Außerdem mussten deutlich mehr Zeugen geladen werden als zunächst geplant.

Ziemlich viele Zeugen! Aber es wurden ja auch vier Vergewaltigungsfälle verhandelt. Also dauert die Verhandlung länger. Das ist glaubwürdig. Und dann noch Corona. So langsam kommt Licht in die Angelegenheit.
 
OP
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gerthans

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steht doch da:

"Konnten nicht nachgewiesen werden ..."

was ich grundsätzlich für richtig halte, denn mit der falschen Anschuldigungen von sexueller Belästigung oder gar Vergewaltigung ist es eh schon leicht für Frauen, die Leben von Männern vorsätzlich zu zerstören, oder diese Anschuldigung als "Waffen der Nötigung" einzusetzen

Im Prinzip stimm ich dir zu. Aber dass dieser Kerl ein Mädchen vergewaltigt und totgewürgt hat, stand ja fest. In solch einem Fall glaubt man doch eher den anderen Mädchen als dem Angeklagten.
 

Le Bon

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Im Prinzip stimm ich dir zu. Aber dass dieser Kerl ein Mädchen vergewaltigt und totgewürgt hat, stand ja fest. In solch einem Fall glaubt man doch eher den anderen Mädchen als dem Angeklagten.
Ich habe diesen Fall medial nicht intensiv verfohlcht, allerdings ist das, was ich heraus gelesen habe, daß der Kerl das Mädchen ermordet hat. Also der Mord ist eine Tatsache. Wie es dann dazu kommt, wegen irgendwelcher Verlängerungen des Prozesses den Täter frei zulassen, kann nur in einer bunten Republik, geführt von kompetenzlosen Verbrechern, geschehen.:mad:
Allerdings ist das ja leider kein Einzelfall. Es wurden schon häufiger überführte Mörder, die Autochthone ermordet hatten, freigelassen. meist auf Bewährung! Ich bin der stringenten Ansicht, Mord ist nicht bewährungsbewehrt!:mad:
 

sportsgeist

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Im Prinzip stimm ich dir zu. Aber dass dieser Kerl ein Mädchen vergewaltigt und totgewürgt hat, stand ja fest. In solch einem Fall glaubt man doch eher den anderen Mädchen als dem Angeklagten.
Glauben ersetzt nicht die juristische Beweislast und ich bin ehrlich gesagt froh, dass wir sie haben, schützt sie Unschuldige doch grundsätzlich vor Willkür und/oder falschen Anschuldigungen

und wenn man den Mann schon laufen läßt, warum auch immer, dann muss man eben Sicherheitsmaßnahmen treffen
Meldepflichten, Fußfesseln, Überwachungsmaßnahmen, denn schließlich besteht Wiederholungsgefahr
 

sportsgeist

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Im Prinzip stimm ich dir zu.
wenn du nicht jede Schieflage in Deutschland, jeden Bürokratenschimmel, oder sonst irgendeinen Technokratenmist, der in diesem Gagaland komisch geregelt ist, oder komisch ausgelegt wird, nutzen würdest, um darauf dein ausländerfeindliches Süppchen kochen zu wollen, wären wir gar nicht so oft verschiedener Meinung ... ganz im Gegenteil
 
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gerthans

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und wenn man den Mann schon laufen läßt, warum auch immer, dann muss man eben Sicherheitsmaßnahmen treffen
Meldepflichten, Fußfesseln, Überwachungsmaßnahmen, denn schließlich besteht Wiederholungsgefahr

Ja, wenigstens das wäre angebracht.


Glauben ersetzt nicht die juristische Beweislast und ich bin ehrlich gesagt froh, dass wir sie haben, schützt sie Unschuldige doch grundsätzlich vor Willkür und/oder falschen Anschuldigungen

Meines Wissens können auch Indizien zu einer Verurteilung führen: Indizienprozess – Wikipedia | https://de.wikipedia.org/wiki/Indizienprozess
Allerdings war ich im Prozess nicht anwesend.


wenn du nicht jede Schieflage in Deutschland, jeden Bürokratenschimmel, oder sonst irgendeinen Technokratenmist, der in diesem Gagaland komisch geregelt ist, oder komisch ausgelegt wird, nutzen würdest, um darauf dein ausländerfeindliches Süppchen kochen zu wollen, wären wir gar nicht so oft verschiedener Meinung ... ganz im Gegenteil

Ist dies schon Wahnsinn, so hat es doch Methode. Deshalb alarmiert und empört mich das antideutsche Süppchen, das die letzten Jahre von den BRD-Eliten gekocht wird...
 

sportsgeist

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Ist dies schon Wahnsinn, so hat es doch Methode. Deshalb alarmiert und empört mich das antideutsche Süppchen, das die letzten Jahre von den BRD-Eliten gekocht wird...
die Stimmung ist nicht antideutsch, sondern:

Anti alter weißer Mann
Anti: Wertschöpfer
Anti: Leistender und Leistungsgesellschaft
Anti: Freiheit und Demokratie
Anti: Meinungsfreiheit
Anti: Wertegerüst
Anti: Rechtsstaat
Anti: natur und Natürlichkeit

dafür kann kein Ausländer was
das sind alles hausgemachte Probleme !!

in jedem dieser Anti Punkte wäre ich exakt deiner Meinung
wenn, ja wenn nur nicht diese mit den Ausländern nix zu tun habende politische Stimmungsmache nicht käme, und diese versuchte seltendämliche Korrelation

für diesen linken grünwoken Anti-Gesellschaftskram und diese moralinsaure Gesellschafts Umkrempelei können die Ausländer nix
 

Van der Graf Generator

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Das kommt auf die Sichtweise an.

Selbstverständlich
Wenn Du Menschliches darin siehst, dass man für Kleinigkeiten in Bautzen verschimmelte bzw. auf Nimmerwiedersehen verschwand oder bei der Ausreise aus der menschlichen DDR hinterrücks erschossen wurde, dann zeigst Du die Sichtweise eines Stasi-Bonzen bzw. der vergleichbaren SS.
Ich habe da eher tausende von getöteten und Gast getöteten Deiner Landsleute vor Augen, durch Moslems getötete, die die brd von Jahr zu Jahr offensiver importiert.

Da sind die Mauertoten oder Gefangenen der DDR zahlenmäßig wenig, was die heutige brd an Toten zu verantworten hat

Und das ",,Nimmerwiedersehen" geht heute in Schlips und Kragen: Ausgrenzung, Kontensperrungen, Druck aufArbeitgeber und Freunde-- Hauptsache Selbstmord oder vor Stress totkrank.

Der Unterschied zur DDR, der ist lediglich, dass der Staat heute bösartig- geschickter vorgeht und so seine Hände in Unschuld wäscht.

Also gab es in der brd und der alten DDR die etwa gleiche Zahl an Systemopfern.
Und exklusiv in der brd tausende durch Tote oder fast Tote durch Moslems, die man extra dazu reinholt.

https://www.focus.de/kultur/gesells...oetungsdelikte-seit-2016-auf_id_13441205.html

Was ist also besser?
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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