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Mädchenmörder aus U-Haft entlassen

Van der Graf Generator

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Was haben die Westdeutschen damit zu tun?

Alles.
Links-Grüne sehen in illegalen Ausländern ideologisch kein Gefahrenpotential. Entsprechend verblendet handelte die angeblich parteilose OB von Köln.

Die ist CDU, FDP und GRÜNE unterstützt.
Ansonsten darf ich Dich gern an Rostock-Lichtenhagen erinnern.
Da gabe es die DDR zwar nicht mehr, wohl aber die so menschlichen DDR-Bürger.
Das war ein Fehler, sich nicht auf die Zigeuner zu konzentrieren und harmlose Vietnamesen da mit reinzuziehen.

Was gibt es ansonsten gegen den Kampf der Ostdeutschen für ihre Heimat auszusetzen??
 

Träumer

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Nazi bist Du auch noch.
Denn andere verwenden den Begriff Untermensch nicht.

Ach was, ein ach so "lupenreiner" links-grüner Demokrat hier aus dem Forum hat mich auch schon als "Untermensch" bezeichnet....
 

Uwe O.

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Selbstverständlich

Ich habe da eher tausende von getöteten und Gast getöteten Deiner Landsleute vor Augen, durch Moslems getötete, die die brd von Jahr zu Jahr offensiver importiert.
Du lenkkst ungeschickt vom Thema ab.
Bei der DDR geht es um staatliche Morde durch staatliche Behörden an der eigenen Bevölkerung.

Da hilft auch Deine plumpe Relativierung nichts.
Da sind die Mauertoten oder Gefangenen der DDR zahlenmäßig wenig, was die heutige brd an Toten zu verantworten hat
Noch eine Relativierung.
Also habe ich genau den nerv bei Deiner DDR-Anhimmelung getroffen.
 

Uwe O.

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Ich habe diesen Fall medial nicht intensiv verfohlcht, allerdings ist das, was ich heraus gelesen habe, daß der Kerl das Mädchen ermordet hat. Also der Mord ist eine Tatsache. Wie es dann dazu kommt, wegen irgendwelcher Verlängerungen des Prozesses den Täter frei zulassen, kann nur in einer bunten Republik, geführt von kompetenzlosen Verbrechern, geschehen.:mad:
Es geht hier um Untersuchungshaft.
Die Untersuchungshaft dient ausschließlich dazu sicherzustellen, dass der Beschuldigte in der Hauptverhandlung anwesend ist und das Hauptverfahren durchgeführt werden kann.
§ 112 StPO - Einzelnorm | https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__112.html

Haftgründe sind:

  1. Fluchtgefahr und
  2. Verdunkelungsgefahr.
  3. Wiederholungsgefahr
Die StPO trat am 01.10.1879 in Kraft. Also vor der "bunten Republik."
Allerdings ist das ja leider kein Einzelfall. Es wurden schon häufiger überführte Mörder, die Autochthone ermordet hatten, freigelassen. meist auf Bewährung! Ich bin der stringenten Ansicht, Mord ist nicht bewährungsbewehrt!:mad:
Von Bewährung ist hier gar nicht die Rede.
Der Mann ist nich nicht einmal rechtskräftig verurteilt.
 

Uwe O.

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Wie sollen wir das verstehen? Hat das Gericht dem Angeklagten geglaubt und nicht den Mädchen?
Es ging um 4 Fälle gleichzeitig.
Bei Dreien war die Vergewaltigung wohl nicht nachweisbar. In dubio pro reo sagten schon die alten Römer.
 

Träumer

Deutscher Bundeskanzler
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Du lenkkst ungeschickt vom Thema ab.
Bei der DDR geht es um staatliche Morde durch staatliche Behörden an der eigenen Bevölkerung.

Da hilft auch Deine plumpe Relativierung nichts.

Noch eine Relativierung.
Also habe ich genau den nerv bei Deiner DDR-Anhimmelung getroffen.

Hier verwechselst Du Moral mit Strafrecht!

An der DDR Grenze herrschte eine staatlich abgesicherte Rechtsgrundlage und jeder Staat hat das Recht sein Grenzregime zu definieren. Ein Jeder wußte, das eine Flucht auf Grund der Gesetzeslage mit Todesfolge enden kann.....
Nur moralisch ist diese Lösung der Grenzsicherung nicht vertretbar, also sind es keine "Staatlichen Morde", sondern es geht danbei um Tote bei der Durchsetzung des damals geltenden Rechtes.
Kling sehr hart, ist aber von der rechtlichen Seite einfach auch so zu betrachten.
 
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Kantholz

Lanzmann
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Damals, bis zur Mitte der 90er Jahre,
waren selbst Westdeutsche Gebiete nicht dermaßen zugeausländert, wie bei mir beginnend ab ca. 2005, als die Türken sämtliche Kleinststädte für Standorte für Dönerbuden ausbaldowerten.

Das hatte schon Industriellen Charakter, überall Dönerbuden hinzupflastern, auch wenn diese gar nicht mehr gewinnbringend betrieben werden können,
doch um vom Arbeitsamt wegzukommen und Kindergeld nicht verrechnet zu bekommen,
und um Drogengelder waschen zu können, ganz klar anders lukrativ sind
( dem Finanzamt werden täglich 20 Döner oder Haarschnitte mehr angegeben, als verkauft wurden = 100 Euro/Tag gewaschen ) .

Wenn man für seine Heimat kämpft,
sollte man es auch dann tun,
wenn der Feind zu mehr als einem Homöopathischen Minderheitsgift angeschwollen ist.
Alles.


Die ist CDU, FDP und GRÜNE unterstützt.

Das war ein Fehler, sich nicht auf die Zigeuner zu konzentrieren und harmlose Vietnamesen da mit reinzuziehen.

Was gibt es ansonsten gegen den Kampf der Ostdeutschen für ihre Heimat auszusetzen??
 

Kantholz

Lanzmann
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Hier verwechselst Du Moral mit Strafrecht!

An der DDR Grenze herrschte eine staatlich abgesicherte rechtsgrundlage und jeder Staat hat das recht sein Grenzregime zu definieren. Ein Jeder wußte, das eine Flucht auf Grund der Gesetzeslage mit Todesfolge enden kann.....
Nur moralisch ist diese Lösung der Grenzsicherung nicht vertretbar, also sind es keine "Staatlichen Morde", sondern es geht danbei um Tote bei der Durchsetzung des damals geltenden Rechtes.
Kling sehr hart, ist aber von der rechtlichen Seite einfach auch so zu betrachten.
Genauso entschuldige ich die Häretiker-Schlachtungen und
Greta-Verbrennungen im Mittelalter!
 

Träumer

Deutscher Bundeskanzler
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Ja! "Eigentlich". Nur... seit der Widervereinigung wohl nicht mehr.:mad:

Nicht wirklich...
Vor der Heimholung ins Reich waren wir durch die Russen besetzt, welche unser Land beherrschten und heute sind es die Amis. Damals wie heute hatten wir NIE eine wirkliche territoriale Hoheit /Selbstbestimmung!

Es war zwar "mein Land", doch damals wie heute haben fremde Mächte die Strippen in diesem Lande gezogen!
 

Le Bon

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Nicht wirklich...
Vor der Heimholung ins Reich waren wir durch die Russen besetzt, welche unser Land beherrschten und heute sind es die Amis. Damals wie heute hatten wir NIE eine wirkliche territoriale Hoheit /Selbstbestimmung!

Es war zwar "mein Land", doch damals wie heute haben fremde Mächte die Strippen in diesem Lande gezogen!
Exakt. Man braucht sich nur den "alliierten Vorbehalt" der 4 + 2 "Gespräche"ansehen. Bei Wikilügia steht natürlich, er sei aufgehoben Bullshit!:mad:"
 

Uwe O.

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Hier verwechselst Du Moral mit Strafrecht!

An der DDR Grenze herrschte eine staatlich abgesicherte rechtsgrundlage und jeder Staat hat das recht sein Grenzregime zu definieren. Ein Jeder wußte, das eine Flucht auf Grund der Gesetzeslage mit Todesfolge enden kann.....
Nur moralisch ist diese Lösung der Grenzsicherung nicht vertretbar, also sind es keine "Staatlichen Morde", sondern es geht danbei um Tote bei der Durchsetzung des damals geltenden Rechtes.
Kling sehr hart, ist aber von der rechtlichen Seite einfach auch so zu betrachten.
So einfach kann man es sich nicht reinwaschen.

Die DDR-Verfassung garantierte das Recht auf Leben als unveräußerliches Attribut des Menschen.
Weiterhin verstieß der Schießbefehl gegen den völkerrechtlichen Schutz des Lebens; von der DDR international anerkannt.
Der von der DDR ratifizierte IPbpR garantiert in Art. 12 Abs. 2 das Recht auf Freizügigkeit, wie auch Art. 2 Abs. 2 des 4. ZP-EMRK.
Letztlich wurde auch noch gegen das Polizeigesetz verstoßen, das den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit innehatte.

Ergo: staatlich veranlasste Morde.
Die Todesschützen erhielten in der Regel eine Belobigung und eine Geldprämie.

Originaltext des alle Deutschen liebende Herrn Mielke: „Ich will überhaupt mal was sagen, Genossen. Wenn man schon schießt, dann muß man es eben so machen, daß nicht noch der Betreffende wegkommt, sondern dann muß er eben da bleiben bei uns. Was ist das denn für eine Sache, was ist denn das, 70 Schuß loszuballern, und der rennt nach drüben..."

Originaltext Verteidigungsminister Hoffmann:Wer unsere Grenze nicht respektiert, der bekommt die Kugel zu spüren.

Und dabei war rechtlich nach zwei Aufforderungen und einem Warnschuß in die Luft nur ein Schuß in die Beine erlaubt.
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 2 « (insges. 2)

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