Diese Frage kann man nur haben, wenn der Sachverhalt samt Rechtsfolgen unbekannt ist.
Der junge Mann ist zur Höchststrafe (10 Jahre, da Jugendstrafrecht) verurteilt worden.
Daraufhin legte der Verteidiger Revison ein, weil er das Starfmaß für zu hoch hielt.
Und die Staatsanwaltschaft ebenfalls, weil Sie (vermutlich) anschließende Sicherheitsverwahrung beantragt hatte.
Solange die Revisonen liefen, ist der Täter in Untersuchungshaft geblieben.
Im Prozeßrecht (wir leben ja nicht in der Türkei oder in einer Bananenrepublik) sind Fristen streng einzuhalten.
Eine zügige Verhandlung war offensichtlich wegen Corona und zeitweiliegr Verhinderung des Verteidigers nicht möglich.
Daher hat das Gericht (als Trick) regelmäßig Verhandlungstage druchgeführt, die teilweise nach Bekunden des Verteidigers nur 2 Stunden dauerten.
Das verhindert, dass wegen längerer Unterbrechung der Prozeß komplett neu aufgerollt werden muss oder die Tat verjährt.
Vielleicht hilft Dir und anderen Unwissenden dies hier weiter:
Dauer der Untersuchungshaft - Strafrecht Blog Dr. Böttner | https://www.strafrecht-bundesweit.de/strafrecht-blog/wie-lange-darf-die-untersuchungshaft-dauern/