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Mädchenmörder aus U-Haft entlassen

Van der Graf Generator

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Wenn ein geistig Kranker ueber unwertes Leben fabuliert.
Ist mir schon klar, wenn eine abartige kaputte Person in einem kaputten Stadtviertel residiert, Vergewaltiger und Mörder für schützenswert hält, für deren Opfer aber nicht mal Krokodilstränen vergiesst.
 

Debitist

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Ja, ok. Wie nennt man das nun? Im kleinen Kreis zwischen Täter & Opfer? Jedenfalls gehe ich davon aus, dass der Name "echt" ist. Der alte Fall, den ich in Beitrag 12 beigefügt habe, da ist der Name definitiv echt. Und über Lukas konnte ich nirgends lesen "von der Redaktion geändert".
Wenn "Name geändert, die Redaktion" bei der Lügenpresse drunter steht, weißt Du Bescheid.

Die SPD-Lügenpresse: Ausländischer Täter zu Deutschem gemacht - Michael Mannheimer Blog | https://michael-mannheimer.net/2015/02/17/die-spd-luegenpresse-auslaendischer-taeter-zu-deutschem-gemacht/
 

Teestube14

ambivalent
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Berlin macht es ganz richtig.
Man kann nur hoffen, daß die restlichen Bundesländer nachziehen. Dort wird anscheinend keine Ethnie mehr erfasst, in der Statistik der Straftaten.
Man hat erkannt, daß Menschen(!) unabhängig von der Herkunft Straftaten begehen und multiple Problemlagen gesellschaftspolitisch induziert sind.
Im nächsten Schritt muss das Geschlecht getilgt werden.
 

opppa

Schaf im Wolfspelz
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Was ich auch nicht verstehe:

In diesem Mordfall ist an 57 Tagen verhandelt worden. Wieso 57 mal? Der Fall war doch klar.
Vor deutschen Gerichten wird nun mal mehr Zeit dafür aufgewandt, mildernde Umstände für den Täter zu (erfinden) suchen, als die Schuld festzustellen!
 

Van der Graf Generator

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Berlin macht es ganz richtig.
Man kann nur hoffen, daß die restlichen Bundesländer nachziehen. Dort wird anscheinend keine Ethnie mehr erfasst, in der Statistik der Straftaten.
Man hat erkannt, daß Menschen(!) unabhängig von der Herkunft Straftaten begehen und multiple Problemlagen gesellschaftspolitisch induziert sind.
Im nächsten Schritt muss das Geschlecht getilgt werden.
Man muss noch weitergehen.
Schwerverbrecher aller Art werden nur noch inhaftiert, wenn es sich um Deutsche mit 4 deutschen Großeltern handelt.
Bei 3, 2, 1 wird abgestuft und eine Strafe jeweils halbiert.
Afrikaner und Muslime haben durch vielfältige Diskriminierungserfahrungen keine Schuld. Es sind Hilfeschreie.
Daher werden sie nach einer Tötungstat aufgefangen, versorgt und finanziert und in möglichst guten Wohnlagen untergebracht.

Das sollte in deinem Sinne sein.
 

Uwe O.

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Ich hab mir gerade das Video von RTL angesehen:

Da wird gesagt, dass der Strafprozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand (ab 45'), aber dass die Eltern teilnehmen durften. Immerhin!
Das ist im Jugendstrafrecht genau so geregelt.
Wir haben hier einen Rechtsstaat.
 

Uwe O.

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Die richtige Strafe für so ein Gedärm wäre, ihm beide Arme und beide Beine abzunehmen und dann auf der Straße abzulegen, in der Fußgängerzone. Kein Gefängnis. Wirklich.
Ob er dann immer noch grinsen würde?

Nein.Das ist nicht zu hart. Sondern gerecht.
Man merkt direkt, dass Du ein Verfechter der untergagangenen DDR bist.
 

Uwe O.

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Was ich auch nicht verstehe:

In diesem Mordfall ist an 57 Tagen verhandelt worden. Wieso 57 mal? Der Fall war doch klar.
Diese Frage kann man nur haben, wenn der Sachverhalt samt Rechtsfolgen unbekannt ist.
Der junge Mann ist zur Höchststrafe (10 Jahre, da Jugendstrafrecht) verurteilt worden.

Daraufhin legte der Verteidiger Revison ein, weil er das Starfmaß für zu hoch hielt.
Und die Staatsanwaltschaft ebenfalls, weil Sie (vermutlich) anschließende Sicherheitsverwahrung beantragt hatte.
Solange die Revisonen liefen, ist der Täter in Untersuchungshaft geblieben.
Im Prozeßrecht (wir leben ja nicht in der Türkei oder in einer Bananenrepublik) sind Fristen streng einzuhalten.
Eine zügige Verhandlung war offensichtlich wegen Corona und zeitweiliegr Verhinderung des Verteidigers nicht möglich.
Daher hat das Gericht (als Trick) regelmäßig Verhandlungstage druchgeführt, die teilweise nach Bekunden des Verteidigers nur 2 Stunden dauerten.
Das verhindert, dass wegen längerer Unterbrechung der Prozeß komplett neu aufgerollt werden muss oder die Tat verjährt.

Vielleicht hilft Dir und anderen Unwissenden dies hier weiter:
Dauer der Untersuchungshaft - Strafrecht Blog Dr. Böttner | https://www.strafrecht-bundesweit.de/strafrecht-blog/wie-lange-darf-die-untersuchungshaft-dauern/
 
OP
G

gerthans

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Diese Frage kann man nur haben, wenn der Sachverhalt samt Rechtsfolgen unbekannt ist.
Der junge Mann ist zur Höchststrafe (10 Jahre, da Jugendstrafrecht) verurteilt worden.

Daraufhin legte der Verteidiger Revison ein, weil er das Starfmaß für zu hoch hielt.
Und die Staatsanwaltschaft ebenfalls, weil Sie (vermutlich) anschließende Sicherheitsverwahrung beantragt hatte.
Solange die Revisonen liefen, ist der Täter in Untersuchungshaft geblieben.
Im Prozeßrecht (wir leben ja nicht in der Türkei oder in einer Bananenrepublik) sind Fristen streng einzuhalten.
Eine zügige Verhandlung war offensichtlich wegen Corona und zeitweiliegr Verhinderung des Verteidigers nicht möglich.
Daher hat das Gericht (als Trick) regelmäßig Verhandlungstage druchgeführt, die teilweise nach Bekunden des Verteidigers nur 2 Stunden dauerten.
Das verhindert, dass wegen längerer Unterbrechung der Prozeß komplett neu aufgerollt werden muss oder die Tat verjährt.

Vielleicht hilft Dir und anderen Unwissenden dies hier weiter:
Dauer der Untersuchungshaft - Strafrecht Blog Dr. Böttner | https://www.strafrecht-bundesweit.de/strafrecht-blog/wie-lange-darf-die-untersuchungshaft-dauern/

Ich bin kein Jurist. Offenbar hat der erste Prozess, der zu einer Verurteilung zu 10 Jahren Jugendstrafe führte, vor dem Landgericht Frankenthal stattgefunden. Wird Revision eingelegt, so findet ein zweiter Prozess statt, und zwar vor einem höheren Gericht, also wohl vor einem Oberlandesgericht.

Diese 57 Verhandlungstage fanden alle vor dem Landgericht Frankenthal statt - der erste Porzess dauerte so lange. Oder liege ich da falsch?
 

Träumer

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Man muss noch weitergehen.
Schwerverbrecher aller Art werden nur noch inhaftiert, wenn es sich um Deutsche mit 4 deutschen Großeltern handelt.
Bei 3, 2, 1 wird abgestuft und eine Strafe jeweils halbiert.
Afrikaner und Muslime haben durch vielfältige Diskriminierungserfahrungen keine Schuld. Es sind Hilfeschreie.
Daher werden sie nach einer Tötungstat aufgefangen, versorgt und finanziert und in möglichst guten Wohnlagen untergebracht.

Das sollte in deinem Sinne sein.

Diese verblendete Figur erfaßt doch überhaupt nicht, das es nicht um "Etnie" oder "Rasse" geht, sondern um inkomabtible Glauben und Kulturen!
 

Van der Graf Generator

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Man merkt direkt, dass Du ein Verfechter der untergagangenen DDR bist.
Danke für das Lob.
Du siehst, dort haben solche Subhumans wie dieser Lukas V.( wenn er denn so heisst) die Strafe bekommen, die ihnen zusteht.

Ich verfechte eher die Theorie: Aug um Aug, Zahn um Zahn.
Gerechter geht es nicht.

Im Guten und im Bösen.
 

Uwe O.

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Danke für das Lob.
Du siehst, dort haben solche Subhumans wie dieser Lukas V.( wenn er denn so heisst) die Strafe bekommen, die ihnen zusteht.

Ich verfechte eher die Theorie: Aug um Aug, Zahn um Zahn.
Gerechter geht es nicht.

Im Guten und im Bösen.
Nazi bist Du auch noch.
Denn andere verwenden den Begriff Untermensch nicht.
 

Van der Graf Generator

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Nazi bist Du auch noch.
Denn andere verwenden den Begriff Untermensch nicht.


Was ich nicht alles bin. Ich staune immer wieder.


Ich freue mich aber, dass Du einen Mörder und Vergewaltiger wie Lukas V. auf die gleiche Stufe stellst wie dich selbst.
Da kanns mit dir auch nicht weit her sein.
 

sportsgeist

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Wie rücksichtsvoll, sein Gesicht zu verfremden! Damit junge Mädchen ihn nicht erkennen.

Und an seinem Prozess durften die Eltern des Opfers nicht teilnehmen, weil er noch jugendlich ist. Der Prozess ging also hinter gleichsam "verstohlen", wie eine Geheimverhandlung hinter verschlossenen Türen über die Bühne. Das so wichtige rechtsstaatliche Prinzip der Öffentlichkeit des Verfahrens ist suspendiert.

Täterschutz geht vor Opferschutz! Opfer sind die Eltern des Mädchens doch auch.
diskussionwürdigen Täterschutz/Vollzug gab es in D bereits, da waren Flüchtlingskrisen und Zuwanderung noch Themen unter ferner Liefen
also schon vor vielen vielen Jahren und Jahrzehnten

daher ist diese stark rassistische und intelligenzbeleidigende Verknüpfung mit skandalwürdigen Zuständen in der deutschen Justiz und euren "Lieblingsmuseln" einfach nur noch zum Kotzen ehrlich gesagt
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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