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Mobilität mittels PKW - Ein Auslaufmodell?

Uwe O.

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Ach, Du meinst die Autofahrer die sich an den Vorgaben (gesetzt durch Verkehrszeichen) orientieren? Sind es nicht eher so Leute wie Du einer bist, die den Engpass ignorieren und dann für einen Verkehrsstau eintreten statt sich zeitig in den fließenden Verkehr einzuordnen?
Gibs auf.
Du hast bist heute nicht deine eigenwillige Definition des VZ 531-10 dargelegt, obwohl es zu 100 % an den Stellen steht an der der Fahrstreifen endet.

Eben nicht.
 

Uwe O.

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Solche rechtswidrigen Sperrungen kommen nicht nur von den Grünen, sondern auch von der CDU: Justiz gegen Poller: Gericht stoppt Verkehrsberuhigung in Berlin-Pankow (tagesspiegel.de)

Wie man dem Artikel entnehmen kann, muss die Sperrung einer Wohnstraße für den Durchgangsverkehr in Berlin-Rosenthal wieder aufgehoben und die auf Initiative der CDU-Verkehrsstadträtin Manuela Anders-Granitzki errichteten Poller müssen wieder abgebaut werden. So entschied das Gericht, nachdem irgendein Heinzelmännchen gegen die Aufstellung der Poller Klage eingereicht hat.
So ist das eben, wenn man sich nicht an geltende Gesetze hält.
Und die StVO-Novelle ist erst einmal im Bundesrat gescheitert, weil es auf die Sicherheit im Straßenverkehr ankomme.
 

Maier zwo

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So ist das eben, wenn man sich nicht an geltende Gesetze hält.
Und die StVO-Novelle ist erst einmal im Bundesrat gescheitert, weil es auf die Sicherheit im Straßenverkehr ankomme.
Das Argument der Sicherheit, nachgewiesen durch Unfälle, ist das einzige Argument, mit dem " die Leichtigkeit" des Verkehrs eingeschränkt werden kann. Es geht ausdrücklich nicht darum, dass die Sicherheit im Straßenverkehr oberste Priorität genießt.

Nicht die Kommunen haben die Planungshoheit, sondern die Gerichte. Dafür sind sie aber eigentlich nicht da.
 

Uwe O.

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Bringe doch bitte nur ein Beispiel an dem dieses Schild ob seiner piktographischen Bedeutung nicht am Ende eines Fahrstreifen steht.
Dazu müsste ich bei der nächsten Autobahnfahrt ein Foto im Fahren machen.

Ansonsten:
Das Reißverschlussverfahren ist auch ohne Schild anzuwenden.
 

Uwe O.

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Nicht die Kommunen haben die Planungshoheit, sondern die Gerichte. Dafür sind sie aber eigentlich nicht da.
Die Planungshoheit ist durch Gesetze "eingeschränkt".
Die Planer sollten sich schon daran halten.
Wenn die Planer sich nicht daran halten, muss das Gericht eingeschaltet werden.
Ein normaler Vorgang im Rechtsstaat.
 
OP
Spökes

Spökes

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Dazu müsste ich bei der nächsten Autobahnfahrt ein Foto im Fahren machen.

Ansonsten:
Das Reißverschlussverfahren ist auch ohne Schild anzuwenden.
Richtig, aber auf alle Fälle mit und am VZ 531-10, respektive zuzüglich dem kleinen Puffer hinter dem Schild.
Wo soll dass denn stehen? Google Maps würde schon weiter helfen.
 

Uwe O.

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Richtig, aber auf alle Fälle mit und am VZ 531-10, respektive zuzüglich dem kleinen Puffer hinter dem Schild.
Ui, Du hast jetzt einen kleinen Puffer erkennen können?
So mehrere 100 Meter?
Wo soll dass denn stehen?
In der StVO:

Das Reißverschlusssystem kommt nur an zwei Stellen zur Anwendung – wenn eine Fahrspur wegfällt oder wenn eine Spur nicht mehr durchgängig befahrbar ist. Laut StVO gilt das Reißverschlussverfahren auch, ohne dass ein entsprechendes Verkehrsschild dies anordnet.

Google Maps würde schon weiter helfen.
Da kann man Verkehrssschilder sehen?
 

Maier zwo

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Die Planungshoheit ist durch Gesetze "eingeschränkt".
Die Planer sollten sich schon daran halten.
Wenn die Planer sich nicht daran halten, muss das Gericht eingeschaltet werden.
Ein normaler Vorgang im Rechtsstaat.
Die Planungshoheit der Kommunen im Verkehrsbereich ist nicht nur eingeschränkt, sondern nicht vorhanden, wenn die Gemeinde nicht darüber entscheiden darf, ob eine Wohnstraße (die bekanntlich keinerlei überregionale Bedeutung hat) für den Durchgangsverkehr geschlossen wird.

Du hast aber recht, so funktioniert der (unser) Rechtsstaat. In Sachen Feinstaub, Fahrverbot und Umwelthilfe übrigens auch. Wie war da noch gleich Deine Stellungnahme?
 
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Ui, Du hast jetzt einen kleinen Puffer erkennen können?
So mehrere 100 Meter?
Nee, so 20,30 Meter. Schließlich wird das Ende des Fahrstreifens früh angezeigt und übersehen kann man das Schild auch nicht. ...und Du wirst lachen: Gewöhnlich funktioniert an der Stelle das Reißverschlussverfahren hervorragend.

...und wenn Du einen Puffer bei einer Wanderbaustelle benötigst um das VZ richtig zu Handhaben wird man dir auch nicht mehr Helfen können.
In der StVO:

Das Reißverschlusssystem kommt nur an zwei Stellen zur Anwendung – wenn eine Fahrspur wegfällt oder wenn eine Spur nicht mehr durchgängig befahrbar ist. Laut StVO gilt das Reißverschlussverfahren auch, ohne dass ein entsprechendes Verkehrsschild dies anordnet.
Wir wissen alle wie ein Reißverschlussverfahren funktioniert. Nun stellt sich natürlich die Frage wie man sich verhält wenn ein "entsprechendes Verkehrszeichen" die Einordnung anzeigt. Von daher wäre mal schön von dir zu hören was nach deiner Vorstellung das VZ-531-10 anordnet. Bisher gab es diesbezüglich auf etliche Nachfragen immer nur Schweigen.
Da kann man Verkehrssschilder sehen?
Ja, kann man, was nicht zu deinem Vorteil ist. Auf Google Earth findest Du auch einen Zollstock und kannst gerne den Puffer mal selber nachmessen. Bitte bei einem Regelfall und nicht bei einem Ausreißer. Das spart dir auch die Zeit nach solch einem zu suchen, Du Verkehrsexperte.
 

Uwe O.

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...und wenn Du einen Puffer bei einer Wanderbaustelle benötigst um das VZ richtig zu Handhaben wird man dir auch nicht mehr Helfen können.
Du hast den Puffer eingebracht.
Musst Du nich mir anlasten.
Ichweiß, wie Reißverschlussverfahren funktioniert.
Wir wissen alle wie ein Reißverschlussverfahren funktioniert. Nun stellt sich natürlich die Frage wie man sich verhält wenn ein "entsprechendes Verkehrszeichen" die Einordnung anzeigt. Von daher wäre mal schön von dir zu hören was nach deiner Vorstellung das VZ-531-10 anordnet. Bisher gab es diesbezüglich auf etliche Nachfragen immer nur Schweigen.
Bislang habe ich immer geantwortet.
So auch gern hier noch einmal:
Am Ende der Fahrspur einfädeln.
 

Uwe O.

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Die Planungshoheit der Kommunen im Verkehrsbereich ist nicht nur eingeschränkt, sondern nicht vorhanden, wenn die Gemeinde nicht darüber entscheiden darf, ob eine Wohnstraße (die bekanntlich keinerlei überregionale Bedeutung hat) für den Durchgangsverkehr geschlossen wird.
Wo ist jetzt das Problem?
Wenn es das Gesetz nicht zulässt, dann geht es eben nicht.
Du hast aber recht, so funktioniert der (unser) Rechtsstaat. In Sachen Feinstaub, Fahrverbot und Umwelthilfe übrigens auch. Wie war da noch gleich Deine Stellungnahme?
Dazu bedarf es keiner Stellungnahme.
Rechtsstaat ist Rechtsstaat.
Damit haben eher grüne Ideologen ihre Probleme.
 
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Du hast den Puffer eingebracht.
Musst Du nich mir anlasten.
Ichweiß, wie Reißverschlussverfahren funktioniert.
Weiß wohl jeder aber Du solltest langsam auch wissen was das VZ 531-10 bedeutet.
Bislang habe ich immer geantwortet.
So auch gern hier noch einmal:
Am Ende der Fahrspur einfädeln.
Aber eben nicht schlüssig. Unklar bleibt eben warum Du bei einer Wanderbaustelle auf der BAB auf dem Fahrstreifen, in dem Falle rechts, weiter fährst obwohl dir das Ende des Fahrstreifens angezeigt wurde. Du machst dass doch nicht nur um die Straßenwärter in Leben und Gesundheit zu gefährden. Du bist sicherlich ADAC-hörig und förderst durch dein Verhalten die Staubildung und die Forderung nach Ausbau von Autobahnen wegen der Staus.
 

Uwe O.

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Weiß wohl jeder aber Du solltest langsam auch wissen was das VZ 531-10 bedeutet.

Klar doch.

Das Verkehrszeichen 531-0 kündigt beispielsweise an, dass die rechte Fahrbahn enden oder durch ein Hindernis nicht weiter befahrbar sein wird. Entsprechend ist unmittelbar vor der Verengung das Reißverschlussverfahren anzuwenden.

Noch deutlicher geht es für Ignoranten nicht.
 
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Spökes

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Klar doch.

Das Verkehrszeichen 531-0 kündigt beispielsweise an, dass die rechte Fahrbahn enden oder durch ein Hindernis nicht weiter befahrbar sein wird. Entsprechend ist unmittelbar vor der Verengung das Reißverschlussverfahren anzuwenden.

Noch deutlicher geht es für Ignoranten nicht.
Nee, immer noch nicht. Schon wieder kommst Du mit einem VZ was es nicht gibt.
Es geht also um das VZ 531-10. Ja, dieses VZ kündigt an und zwar, dass in dem Fall der Fahrstreifen jetzt zu Ende ist. Die Hindernisse bei einer Wanderbaustelle sind die Straßenwärter und deren Fahrzeuge wie auch die Anhänger mit den auch für dich gültigen VZ, die ja immer mal nachgeholt werden müssen.
 

Maier zwo

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...Dazu bedarf es keiner Stellungnahme.
Rechtsstaat ist Rechtsstaat. ...

Das ist ja richtig.
Damit haben eher grüne Ideologen ihre Probleme.
Wie am Beispiel der Verkehrsstadträtin in Berlin-Pankow (CDU) gezeigt, haben damit keineswegs nur "grüne Ideologen" ihre Probleme.

Die Enthaltung der Grün regierten Bundesländer bei der längst überfälligen Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes läßt vielmehr darauf schließen, dass man es mit der 'Verkehrswende" auch in innerhalb dieser Partei so ernst nicht meint.

Man schwafelt lieber unisonono mit den übrigen Parteien, bis hin zur CDU, davon - so viel, dass man glauben könnte, der Autoverkehr wird bis an den Rand des Erträglichen zurückgedrängt.

In Wirklichkeit passiert nichts.

Ärgerlich ist nur, dass mit dem Argument der "Verkehrswende" ein gewaltiges Netz vollkommen unrentabler Bahnstrecken aufrecht erhalten, teilweise sogar reaktiviert, wird. Diese Milliardenbeträge (ca. 10. Mrd. EUR/a), die der Bund an Regionalisierungsmitteln an die Länder überweist, kann man besser ausgeben.
S- Bahnen, die bis in die Spätstunden im 20-Minutentakt spätestens ab der Stadtgrenze, ab 19.00 Uhr weitgehend ohne Fahrgäste ins Umland fahren werden hiervon auch gezahlt.

Von den 10 Mrd. EUR, die man in München für 10 km S- Bahnstammstrecke verbuddelt, ohne hiermit etwas neu zu erschließen, rede ich nicht mehr.
 
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Uwe O.

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Nee, immer noch nicht. Schon wieder kommst Du mit einem VZ was es nicht gibt.
Da ist beim Kopieren die 1 unter den Tisch gefallen.
Gemeint war - wie Du sicher wusstest - das Zeichen 531-10
Es geht also um das VZ 531-10. Ja, dieses VZ kündigt an und zwar, dass in dem Fall der Fahrstreifen jetzt zu Ende ist.
Behauptest Du.
Stimmt aber nicht.
Das Zeichen kündet an, dass Du am Ende des Fahrstreifens einfädeln musst (!).

••• Reißverschlussverfahren - Wann ist es anzuwenden? | https://www.punkte-flensburg.de/reissverschlussverfahren/

"Das Reißverschlussverfahren ist laut StVO immer dann anzuwenden, wenn Sie sich auf einer Straße mit mindestens zwei Fahrstreifen befinden und einer dieser Streifen nicht mehr befahrbar ist oder schlichtweg endet."
 
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Da ist beim Kopieren die 1 unter den Tisch gefallen.
Gemeint war - wie Du sicher wusstest - das Zeichen 531-10

Behauptest Du.
Stimmt aber nicht.
Das Zeichen kündet an, dass Du am Ende des Fahrstreifens einfädeln musst (!).

••• Reißverschlussverfahren - Wann ist es anzuwenden? | https://www.punkte-flensburg.de/reissverschlussverfahren/

"Das Reißverschlussverfahren ist laut StVO immer dann anzuwenden, wenn Sie sich auf einer Straße mit mindestens zwei Fahrstreifen befinden und einer dieser Streifen nicht mehr befahrbar ist oder schlichtweg endet."
Was ich dir versuche zu erklären stimmt sehr wohl. Daher steht dieses VZ 531-10 immer und nur dort wo der Fahrstreife auch für dich zu Ende ist. Du wolltest doch eins benennen wo dies nach deinem Gusto sein soll. Ist schwierig bis unmöglich, oder? Du verwechselst dieses endgültige Schild mit dem VZ 531-10 mit Zusatzschild -in 400 m, 200 m oder 150 m. An dem letzten Zusatzschild endet dann dein Fahrstreifen in 150 m, weshalb dann dort da VZ 531-10 steht, welches zum Einordnen nach dem Reisverschlussverfahre auffordert und nicht zum Weiterfahren. Das Piktogram ist diesbezüglich eindeutig. Du hast also gut 400 m Zeit dich zum Einordnen richtig zu Positionieren.
 

Uwe O.

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Was ich dir versuche zu erklären stimmt sehr wohl. Daher steht dieses VZ 531-10 immer und nur dort wo der Fahrstreife auch für dich zu Ende ist. Du wolltest doch eins benennen wo dies nach deinem Gusto sein soll. Ist schwierig bis unmöglich, oder?
Das Problem ist, dass ich während der Fahrt nicht gleichzeitig fotografieren kann.

Wenn Du auf der B 56 (Sankt Augustin) auf die BAB 560 Richtung Bonn auffährst, ist an der Auffahrt das VZ531-10 ohne Zusatz. Die Fahrspur endet aber erst unmittelbar vor der Auffahrt auf die BAB.
Wer an dieser Stelle so fährt, wie Du glaubst, dass es richtig sei, verursacht einen Stau auf der B56, der sich erst nach 14 Tagen auflöst.

Vielleich kennt Du ungläubiger Thomas jemanden, der schon mal da herfährt.
Google Earth ist alt; das Schild steht jetzt weiter unten.

Google Earth | https://earth.app.goo.gl/?apn=com.google.earth&isi=293622097&ius=googleearth&link=https%3a%2f%2fearth.google.com%2fweb%2fsearch%2fMETRO%2bSankt%2bAugustin,%2bEinsteinstra%25c3%259fe,%2bSankt%2bAugustin%2f%4050.79639511,7.17212209,63.21036911a,0d,90y,303.88977329h,113.2354282t,0r%2fdata%3dCigiJgokCSDIj39QrDZAER3Ij39QrDbAGdh81iLBI0VAIYYaxsqHb0_AIhoKFnhlQVhKWktFRnRkZ2haT1dwQXhkSWcQAg
 
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Werde ich mir anschauen wenn der GDL-Streik zu Ende ist. Kann mir augenblicklich nur bedingt (Bildschirmgröße) behelfen.
Das Problem ist, dass ich während der Fahrt nicht gleichzeitig fotografieren kann.

Wenn Du auf der B 56 (Sankt Augustin) auf die BAB 560 Richtung Bonn auffährst, ist an der Auffahrt das VZ531-10 ohne Zusatz. Die Fahrspur endet aber erst unmittelbar vor der Auffahrt auf die BAB.
Wer an dieser Stelle so fährt, wie Du glaubst, dass es richtig sei, verursacht einen Stau auf der B56, der sich erst nach 14 Tagen auflöst.

Vielleich kennt Du ungläubiger Thomas jemanden, der schon mal da herfährt.
Google Earth ist alt; das Schild steht jetzt weiter unten.

Google Earth | https://earth.app.goo.gl/?apn=com.google.earth&isi=293622097&ius=googleearth&link=https%3a%2f%2fearth.google.com%2fweb%2fsearch%2fMETRO%2bSankt%2bAugustin,%2bEinsteinstra%25c3%259fe,%2bSankt%2bAugustin%2f%4050.79639511,7.17212209,63.21036911a,0d,90y,303.88977329h,113.2354282t,0r%2fdata%3dCigiJgokCSDIj39QrDZAER3Ij39QrDbAGdh81iLBI0VAIYYaxsqHb0_AIhoKFnhlQVhKWktFRnRkZ2haT1dwQXhkSWcQAg
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 2 « (insges. 2)

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