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Verjährung für Plagiate?!

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Uwe O.

Kulturbereicherungssucher
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Die Anklagebehörde in Hof übersandte Herrn KT zu Guttenberg einen Strafbefehl worin stand, er solle als Abgeltung für seine Tat "eine Spende" von € 20.000,-- zahlen.

Also keine Geldstrafe, sondern eine Auflage zur Einstellung des Verfahrens.

Ein großer Unterschied.

Uwe
 
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Aber nicht auf dieser Welt. Träum weiter..... ;)
Ach Gecko, was auf dieser Welt ist, kann sich so schnell ändern. Da muß man nicht träumen, sondern nur einfach zugucken, wie es denn so passiert. Und außerdem empfehle ich, besser zu lesen. Ich habe nicht gesagt, daß ein Guttenzwerg auf Hartz-IV-Niveau gedrückt werden sollte oder daß man ihn auf diesen Level drücken kann, sondern daß es schon witzig wäre, wenn es möglich wäre, daß man es täte. Verstehst Du den Unterschied?
 
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Kaffeepause930

Deutscher Bundeskanzler
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Ach Gecko, was auf dieser Welt ist, kann sich so schnell ändern. Da muß man nicht träumen, sondern nur einfach zugucken, wie es denn so passiert. Und außerdem empfehle ich, besser zu lesen. Ich habe nicht gesagt, daß ein Guttenzwerg auf Hartz-IV-Niveau gedrückt werden sollte oder daß man ihn auf diesen Level drücken kann, sondern daß es schon witzig wäre, wenn es möglich wäre, daß man es täte. Verstehst Du den Unterschied?

So tierisch ernst, wie Du schon wieder meine Antwort aufgefasst hast, habe ich es doch gar nicht gemeint. Aber der Gedanke ansich gefällt dir schon, oder? :winken:
 

Selters

Die alte Mitte
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Warum geht man mit den medizinischen Doktortiteln nicht wenigstens
halb so streng um wie mit den Titeln anderer Fakultäten?

Ist die Angst vor der mächtigsten Lobby des Landes wirklich so groß?
 

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