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Das ist schon richtig, nur haben wir nicht früher sondern heute und heute gelten andere Gesetze.
Was für andere Gesetze galten denn früher? Du meintest doch sicher, dass vor 32 Jahren noch andere Dissertationsstandards im Umgang mit Quellennachweisen galten. Danach ist auch heute Schavans Dissertation zu beurteilen, und nur danach! Weil während eines Spiels werden auch nicht Spielregeln verändert.
Selbstverständlich geniest sie die " Unschuldsvermutung ", nur darf man nicht vergessen das die Dame Vorbildfunktion hat und daraus ergibt sich schon zwangsläufig das es so nicht gehen kann.
Ach was Du nicht sagst. Wusste die junge Frau Schavan schon vor 32 Jahren, dass sie heute Bundesbildungsministerin sein würde. Nun mach aber mal nen Punkt.
Bis jetzt hat sie nicht beweisen können, das sie unschuldig ist. Der sogenannte Ankläger wird sich übrigens genau überlegt haben ob er damit an die Öffentlichkeit treten sollte.
Wir leben nicht in den USA. Im deutschen Rechtssystem liegt die Beweisführung beim Ankläger, nicht beim Beschuldigten. Frau Dr. Schavan muss also gar nichts beweisen, und schon gar nicht ihre Unschuld! Was den anonymen Ankläger alias "Robert Schmidt" betrifft, so dürfte von interessierter Seite Geld geflossen sein.
Die Gefahr das die Sache unter den Teppich gekehrt wird ist so schon mal fürs erste gebannt, denn dies wird ja gerne gerade in der Politik praktiziert. Was glaubt man wohl, was mit dem passiert,
der die Sache ins Rollen gebracht hat, falls das nicht stimmt............ :kopfkratz:
Ich fürchte, erst wenn der anonyme Gutachter enttarnt ist, ist sichergestellt, dass nichts mehr unter den Teppich gekehrt wird.
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