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Mietendeckel in Berlin verfassungswidrig

sportsgeist

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Tun sie ja nicht, deswegen ist der Einwand ziemlich nutzlos theatralisiert.
natürlich tun sie es

wenn die Haftung allerdings nur 50.ooo Euro beträgt und das private Vermögen 5 Millonen, wird man wohl kaum verlangen können, dass die gesamten 5 Millionen haften sollen

beträgt die Haftung allerdings 50 Millionen, besteht eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit, dass die 5 Millionen weg sein werden und Derjenige, dem sie mal gehörten, direkt unter die nächste Brücke ziehen wird, was auch oft genug jeden Tag passiert
 

Maier zwo

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ein Belohnungssystem, welches an Zeit gekoppelt ist, nicht an Erfolg, wird so wohl kaum seine Funktion erfüllen
Erfolg? Zu welchem Zeitpunkt?

Die Deutsche Bank ist ein Kreditinstitut, welches vollkommen vor Wand gefahren wurde. Zwischendrin hatte man "Erfolg" und es flossen auch reichlich Boni.

Jener "Erfolg" ist für die gegenwärtige Situation der Deutschen Bank verantwortlich.
 
G

Gelöschtes Mitglied 2801

natürlich sind die Aktiva realisierbar

wenn ein Gesellschafter einer GmbH seine Anteile verkauft zum Beispiel, werden die Aktiva in aller Regel mitbewertet, sollten sie eine mindestens halbwegs tragende Rolle spielen ... oder anders gesagt, aus Aktiva = Betongold wird bares Geld

und da die Aktiva einer GmbH in aller Regel deren operativen Geschäfte decken, spielen sie selbstverständlich eine tragende Rolle

und ich betone, wir sprechen von der Regel
ich will also nicht wieder die eine Ausnahme lesen, bei der es nicht so ist
Was du hier beschreibst ist aber ja ein bedingter Zustand, in dem der Eigentümer seine Eigenschaft als Eigentümer verliert und damit auch nicht mehr haften würde.
Dementsprechend beschreibst du einen Fall, der die Frage der Haftung garnicht mehr betrifft.
 

sportsgeist

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Erfolg? Zu welchem Zeitpunkt?

Die Deutsche Bank ist ein Kreditinstitut, welches vollkommen vor Wand gefahren wurde. Zwischendrin hatte man "Erfolg" und es flossen auch reichlich Boni.

Jener "Erfolg" ist für die gegenwärtige Situation der Deutschen Bank verantwortlich.
woran misst man Erfolg ??!

verlangen dass 2,45m übersprungen werden, zum Beispiel
fällt die Latte ... fail
bleibt sie liegen ... gain

wozu denkst du eigentlich hat die Menschheit sowas wie den Vertrag erfunden ??!!
 
G

Gelöschtes Mitglied 2801

ach ne ...
... und wozu denkst du eigentlich gibt es Gerichte und all das Rechtswesen ??!
Das wäre ja im Falle des Verdachts auf Fahrlässigkeit oder willentliche Fehler.
Mir geht es darum, dass Einkünfte und Boni aus Eigentum oder Führung eine gewisse Haftung erzeugen. Damit ließe sich das Problem überwinden, dass kurzfristige Gewinne und damit gekoppelte Boni einen langfristigen Schaden am Unternehmen verursachen und könnte gleichzeitig zu einer Besserung des Vertrauens in die Führung führen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 2801

natürlich tun sie es

wenn die Haftung allerdings nur 50.ooo Euro beträgt und das private Vermögen 5 Millonen, wird man wohl kaum verlangen können, dass die gesamten 5 Millionen haften sollen

beträgt die Haftung allerdings 50 Millionen, besteht eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit, dass die 5 Millionen weg sein werden und Derjenige, dem sie mal gehörten, direkt unter die nächste Brücke ziehen wird, was auch oft genug jeden Tag passiert
Du kannst dir diese absurd theatralischen Beispiele sparen, die nehme ich nicht für voll.
 

sportsgeist

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Was du hier beschreibst ist aber ja ein bedingter Zustand, in dem der Eigentümer seine Eigenschaft als Eigentümer verliert und damit auch nicht mehr haften würde.
Dementsprechend beschreibst du einen Fall, der die Frage der Haftung garnicht mehr betrifft.
häh ... wenn Eigentümer A verkauft, übernimmt doch Eigentümer B augenblicklich die Haftung ... ausser individuelle Verträge zwischen A und B regeln noch was anderes, aber das ist deren interne Sache

nach außen hat die Firma zu jedem Zeitpunkt einen Hafter
entweder sich selber, also ihre eigenen Aktiva und Bestände, oder eben ihren Eigentümer oder fremde Dritte (=Bürgen aller Arten, also auch haftende Banken, Fremdkapitalgeber, stille Einleger etc. pp.), wer halt alles da mit rein verflochten ist
 

sportsgeist

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Das wäre ja im Falle des Verdachts auf Fahrlässigkeit oder willentliche Fehler.
Mir geht es darum, dass Einkünfte und Boni aus Eigentum oder Führung eine gewisse Haftung erzeugen. Damit ließe sich das Problem überwinden, dass kurzfristige Gewinne und damit gekoppelte Boni einen langfristigen Schaden am Unternehmen verursachen und könnte gleichzeitig zu einer Besserung des Vertrauens in die Führung führen.
dass kurzfristige "Siege" sich in langfristige Niederlagen umwandeln, kannst du nie gänzlich ausschließen
und schon gar nicht, dass nach dem Spiel gerne nachgekartet wird und alle auf einmal superschlau sind

aber Verträge haben nunmal in aller Regel Kennzahlen des Erfolges und ein Ablaufdatum

wenn also 2022 ein Erfolg erzielt wird, ist weder voraussehbar noch in Verträgen regelbar, ob sich dieser Erfolg in 2031 mal in eine Niederlage umwandeln wird

in aller Regel endet der Vertrag lange vor 2031 und die Erfolgsprämie wird auch ausbezahlt
pacta sunt servanda

was dann 2031 passiert, ist dann das Problem Derjenigen, die 2031 am Ruder sein werden
 
G

Gelöschtes Mitglied 2801

häh ... wenn Eigentümer A verkauft, übernimmt doch Eigentümer B augenblicklich die Haftung ... ausser individuelle Verträge zwischen A und B regeln noch was anderes, aber das ist deren interne Sache

nach außen hat die Firma zu jedem Zeitpunkt einen Hafter
entweder sich selber, also ihre eigenen Aktiva und Bestände, oder eben ihren Eigentümer oder fremde Dritte (=Bürgen aller Arten, also auch haftende Banken, Fremdkapitalgeber, stille Einleger etc. pp.), wer halt alles da mit rein verflochten ist
Was nichts daran ändert, dass derjenige der Eigentümer ist, die Aktivita nicht vermögenswirksam nutzen kann, ohne seine Eigenschaft des Eigenütmers zu verlieren.
 
G

Gelöschtes Mitglied 2801

das kurzfristige Siege sich in langfristige Niederlagen umwandeln kannst du nie ausschließen
aber Verträge haben nunmal in aller Regel Kennzahlen des Erfolges und ein Ablaufdatum

wenn also 2022 ein Erfolg erzielt wird, ist weder voraussehbar noch in Verträgen regelbar, ob sich dieser Erfolg in 2031 mal in eine Niederlage umwandeln wird

in aller Regel endet der Vertrag lange vor 2031 und die Erfolgsprämie wird auch ausbezahlt
pacta sunt servanda
Das ist richtig, ich sage ja auch nicht, derzeit gäbe es diese Haftung, ich bin für eine Einführung eines solchen Systems.
 

sportsgeist

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Du kannst dir diese absurd theatralischen Beispiele sparen, die nehme ich nicht für voll.
dann musst du halt auch so argumentieren, dass man dich ernst nimmt

wenn bereits voll privat gehaftet wird, bringt es halt wenig zu fordern, dass noch mehr gehaftet werden soll ... ??!
mit was denn noch

mit dem 2-fachen vollen privaten Vermögen vielleicht ?!
oder willst du die Nummer von Tante Berta und sie anrufen, ob sich vielleicht mithaften möchte

viel mehr als Polemik fällt mir dazu nicht mehr ein

gesamtes privates Vermögen haftet ... das ist bereits das Maximum !!
 
G

Gelöschtes Mitglied 2801

dann musst du halt auch so argumentieren, dass man dich ernst nimmt

wenn bereits voll privat gehaftet wird, bringt es halt wenig zu fordern, dass noch mehr gehaftet werden soll ... ??!
mit was denn noch

mit dem 2-fachen vollen privaten Vermögen vielleicht ?!
oder willst du die Nummer von Tante Berta und sie anrufen, ob sich vielleicht mithaften möchte

viel mehr als Polemik fällt mir dazu nicht mehr ein

gesamtes privates Vermögen haftet ... das ist bereits das Maximum !!
Wie gesagt, das ist noch immer nicht wahr.
 

sportsgeist

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Was nichts daran ändert, dass derjenige der Eigentümer ist, die Aktivita nicht vermögenswirksam nutzen kann, ohne seine Eigenschaft des Eigenütmers zu verlieren.
oh je ...

du kannst dir auch Darlehen holen als Gesellschafter, und deine Aktiva als Sicherheit hinterlegen, zum Beispiel
auch damit wandelst du quasi die Aktiva = das Beton der Firmengebäude, in bares Geld um
neben zig anderen kreativen Möglichkeiten

mein Gott, wer nicht weiß, welche Rechte und Pflichten einem das AktG und das GmbHG auferlegen, sollte halt vielleicht weder Eigentümer, Gesellschafter mit mehr als 25% Anteilen, Aktionär im größeren Stile, noch CEO oder GF werden
 

sportsgeist

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Wie gesagt, das ist noch immer nicht wahr.
was ist nich wahr ?!
dass CEOs und GFs mit ihrem vollen eigenen Vermögen haften ??

selbstverständlich ist das wahr

aber du sagtest schon richtig
sie haften erst dann, wenn sie auch ein haftungswürdiges Vergehen begangen haben, wann denn sonst !!?
 
G

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oh je ...

du kannst dir auch Darlehen holen als Gesellschafter, und deine Aktiva als Sicherheit hinterlegen, zum Beispiel
auch damit wandelst du quasi die Aktiva = das Beton der Firmengebäude, in bares Geld um
neben zig anderen kreativen Möglichkeiten

mein Gott, wer nicht weiß, welche Rechte und Pflichten einem das AktG und das GmbHG auferlegen, sollte halt vielleicht weder Eigentümer, Gesellschafter mit mehr als 25% Anteilen, Aktionär im größeren Stile, noch CEO oder GF werden
Was in der Summe immer noch keine Aktivierung wäre...
 
G

Gelöschtes Mitglied 2801

was ist nich wahr ?!
dass CEOs und GFs mit ihrem vollen eigenen Vermögen haften ??

selbstverständlich ist das wahr

aber du sagtest schon richtig
sie haften erst dann, wenn sie auch ein haftungswürdiges Vergehen begangen haben, wann denn sonst !!?
Und ich sehe eine Notwendigkeit der Erweiterung dieser Gründe.
Komm, so schwer kann das doch nicht mal für dich sein.
 

sportsgeist

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Was in der Summe immer noch keine Aktivierung wäre...
was willst du jetzt eigentlich andauernd ?!

wenn du dein liquides Geld in ein Haus steckst, ist es auch in dessem Beton gebunden und nicht mehr flüssig
willst du wieder flüssiges Geld dafür haben, musst du zur Bank gehen und dein Haus beleihen = Hypothek

um was gehts jetzt eigentlich ??!
in deiner Vermögensbilanz (=haftenden Masse) bleibt sich das egal
 

KurtNabb

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Und ich sehe eine Notwendigkeit der Erweiterung dieser Gründe.
Komm, so schwer kann das doch nicht mal für dich sein.
Es nützt nichts, Gesetze zu verschärfen, wenn die vorhandenen nicht durchgesetzt werden.

Für mich sind die beiden deutlichsten Beispiele die Sachsen-LB und die IKB.
Ein Risikomanagement gehört zu den zentralen Aufgaben des Vorstands. In beiden Banken wurden Risiken ganz bewusst und gezielt aus der Bilanz genommen und in Zweckgesellschaften in Irland geparkt. Mindestens bei der SachsenLB wurde das sogar vom Wirtschaftsprüfer gerügt.

Womit wir nach den Banken bei den Wirtschaftsprüfern sind. Wenn deren Testate nicht mehr Haftungsrisiken beinhalten als eine Meinungsäußerung, kann man sich den Schwindel auch schenken.

Und wo wir gerade bei Schwindel sind: Wenn das Rating der 3 großen amerikanischen Ratingagenturen nicht mehr wert ist, als eine Meinungsäußerung, kann man sich auch diesen Schwindel sparen.

Das Problem in dem Umfeld ist weniger die Gesetzgebung als vielmehr das Krähenprinzip.
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 2 « (insges. 2)

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