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Ich habe doch "soll" geschrieben und "so verlangt es der Koran". Es ist doch absehbar, dass weitere Forderungen gestellt werden.Mit Verlaub: Was der Koran verlangt, interessiert die deutschen Behörden einen Scheiß. Erzähle also keinen Quatsch, sondern informiere dich, wie genau die tonale islamistische Belästigung ausfällt. Die Wahrheit ist schlimm genug, jeder Rumpelversuch der Übertreibung oder Fälschung schadet unserem Ansehen. Wann versteht ihr das endlich mal.
Kleine Nachhilfe: Aktuell ist es z.B. in NRW dem islamischen Gebetsausrufer gestattet, jeden Freitag zwischen 12.00h und 15.00h für jeweils 15 Minuten seinen "Gesang" anzustimmen. Passt auch für 15 Minuten absolut nicht in die Landschaft, aber von "4:30h" kann nicht die Rede sein. Der Hinweis auf die Babies wirkt peinlich aus der Ecke, die zu jeder Tages- und Nachtzeit brüllend behauptet, das Volk zu sein und sich den Teufel um schlafende Kinder schert.
Köln erlaubt den Muezzin-Gebetsruf: Das Recht auf Religionsfreiheit steht auch Muslimen zu - Politik - Tagesspiegel
Am Ende des Post tust du mir unrecht. 1. habe ich nie "brüllend" irgend etwas geschrien und 2. habe ich als mehrfacher Vater durchaus Wissen darum, wie wichtig, empfindlich der Schlaf der Babies ist.....
"Die Gebetszeiten für die Pflichtgebete sind Fadschr (Morgendämmerung), Zuhr (Mittag), ʿAsr (Nachmittag), Maghrib (Sonnenuntergang) und ʿIschā' (Abend)." sagt Google mit Quellenangaben - also, wo ist die "Fälschung" meinerseits?