Ab hier wurde mir klar, daß du dir den "Zustimmung"-Button in die Haare schmieren kannst. ;-) Laut GG sollte es zwar bedingungslos sein, denn ein menschenwürdiges Existenzminimum hat zu keiner Zeit auch nur um EIN Prozent unterschritten zu werden, aber das IST es nicht in diesem "Rechtsstaat". Es gibt immer noch Auflagenwahnsinn und Sanktionsterror, wenn auch nicht mehr ganz so übel wie vor Herbst 2019. Wobei es schon wieder in die grundfalsche und freilich noch GG-widrigere und somit illegitimere Richtung driftet...
Das Problem ist nicht unbedingt die Höhe es ist der Kreis der Bezieher .
Da sind die Ukrainer die nur Traumjobs annehmen wollen .
Da sind Deutsche die an im Haus Garten Hof Bäume ausreißen , aber seit Jahrzehnten keiner geregelten Tätigkeit nachgehen oder der angebliche Psycho der aber stundenlang
Joggen oder Radfahren kann ..
Warum die nicht nützlich einsetzen in Werkstätten der Lebenshilfe oder Diakonie , ich arbeite in der QS , was aus diesen Werkstätten kommt ist mir z.T. lieber als das was
die Mitarbeiter unserer Firma fabrizieren .
Für die die arbeitsfähig , dürfte es keinen Schutz von Vermögen , zu großer Wohnung.... geben , weil davor war man ja im ALG I wenn man bereit ist zu arbeiten .
Das verbleibende Drittel wirklich Bedürftiger , dürfte dann wenn der Mißbrauch beseitigt ist in meinen Augen sogar noch etwas mehr bekommen .
Warum sind die paar die noch arbeiten eigentlich keine Bürger , der Name Bürgergeld ist schon an sich ein Griff ins Klo ...