und wer nicht spurt, landet angeklagt ^^
Mit Datum 30.11.2022, Eingang 03.12.2022 hat das Polizeipräsidium Frankfurt/Main - Kriminaldirektion dem Chefredakteur der Roten Fahne, Stephan Steins, sowie seiner gelähmten Mutter (maximaler Pflegegrad 5) jeweils eine Vorladung als Beschuldigte im Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Straftat der Volksverhetzung gemäß §130 StGB zugesandt.
Stephan Steins pflegt seine, nach Schlaganfall gelähmte und 100% immobile, Mutter in häuslicher Pflege. Dieser Umstand ist den Behörden bekannt und die Beschuldigung der knapp 85-jährigen Mutter, die noch nie für Die Rote Fahne gearbeitet hat, dient allein dem staatlichen Terror gegen Mutter und Sohn.
Der konkrete Tatvorwurf geht aus dem Schreiben nicht hervor.
Bislang besteht keine Akteneinsicht.