Na, jetzt hast du was angerichtet. wie du weißt bin ich gründlich *LOL*
Punkt 1
Mannheim/Saarbrücken – Die
Doppelbesteuerung der
Rente erhitzt weiterhin die Gemüter - und verunsichert
Rentenbeziehende.
Heinrich Braun, Steuerberater aus Mannheim, hat sich darauf spezialisiert, die Frage der Doppelbesteuerung der Altersvorsorge zu analysieren und gerichtlich dagegen vorzugehen.
Gemeinsam mit Finanzmathematiker Klaus Schindler setzt er sich für Senior:innen ein. Schindler, der früher an der Universität Saarbrücken lehrte, hat eine Formel entwickelt, die zeigt, welcher Belastung Menschen im Ruhestand durch die Doppelbesteuerung ihrer Rente ausgesetzt sind.
Im
Interview mit fr.de sagen Braun und Schindler, die Finanzämter versuchten,
Rentenbeziehende zu täuschen und um ihr Recht zu bringen.
Außerdem stellt Braun einen
Mustereinspruch zur Verfügung, den Rentner:innen nutzen können, um gegen die Doppelbesteuerung vorzugehen.
Das Finanzministerium von Olaf Scholz wurde wegen der Doppelbesteuerung der Rente verklagt.
© Christoph Hardt via
www.imago-images.de
Doppelbesteuerung der Rente: Sie ist laut Experte verfassungswidrig
Herr Braun, Sie sind der Ansicht, dass es bei der Rente in Deutschland zu einer Doppelbesteuerung kommt. Woran machen Sie das fest?
Heinrich Braun: Das ergibt sich daraus, dass die Besteuerungsanteile in der Einzahlungsphase und die Anteile in der Auszahlungsphase nicht aufeinander abgestimmt wurden.
Es ist verboten, was während des Arbeitslebens besteuert wurde, im Ruhestand erneut zu besteuern.
Deshalb ist das von der Rürup-Kommission aufgestellte System seit 2005 verfassungswidrig. Seit 15 Jahren streiten sich die Finanzämter bereits mit den Bürger:innen.
Auch in der Fachliteratur wird die Doppelbesteuerung der
Rente schon lange diskutiert.
Klaus Schindler: Ich liefere Ihnen ein kleines Beispiel. Bei einem
Renteneintritt 2020 und 35 Jahren Beitragszeit, Beitragsbeginn also 1985, liegt der Besteuerungsanteil der gesamten Rentenbeiträge bei etwa 40 %.
Im Gegensatz dazu sind in der Phase der Auszahlung nur 20 % des Renteneinkommens steuerfrei.
Stattdessen müsste der Betrag bei 40 % liegen. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass eine
Doppelbesteuerung vorliegt.
Wie viele Rentner:innen sind von der Doppelbesteuerung in Deutschland betroffen?
Schindler: Nach unserer Berechnung fällt die
Doppelbesteuerung mindestens für
Rentner:innen an, die ab dem Jahr 2005 in den Ruhestand gehen.
Zu diesem Zeitpunkt ist sie noch relativ gering, steigt aber schnell immer weiter an und erreicht in den Renteneintrittsjahren 2022 - 2023 ihren Höchstsatz von 20 bis 23 % und zwar ungerechterweise um so höher, je größer die Zahl der Beitragsjahre ist.
Erst ab dem Jahr 2070 werden die ersten Senior:innen nicht mehr doppelt besteuert.
Für mich als Finanzmathematiker ist diese Konstruktion abenteuerlich. Die Gesetzesänderung im Jahr 2005 brauchte es übrigens, weil das
Bundesverfassungsgericht festgestellt hatte, dass die bisherige Praxis verfassungswidrig war.
Leider wurde das Gesetz rückwirkend zum Nachteil der
Rentner:innen verändert.
Zu den Personen
Heinrich Braun ist Steuerberater und führt eine Kanzlei in Mannheim. Er gilt als Experte für Rechtsschutz in Steuerangelegenheiten, Vollstreckungsabwehr, Steuerstrafrecht und Finanzgerichtsverfahren. Braun hat sich darauf spezialisiert, Finanzämter zu verklagen. Die mittlerweile geltende Vierjahresfrist für die Steuerklärung hat er übrigens vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erstritten.
Klaus Schindler hat von 1987 bis 2019 Finanzmathematik an der Universität Saarbrücken gelehrt und ist außerdem Spezialist für Derivate. Schindler hat eine Formel entwickelt, die nachweisen kann, dass es zu einer Doppelbesteuerung der Rentner:innen in Deutschland kommt. Zusammen mit Heinrich Braun hat der Finanzmathematiker bereits in der steuerrechtlichen Fachzeitschrift
NWB Aufsätze verfasst.
Doppelbesteuerung der Rente mit Formel ausrechnen
Herr Schindler, bereits der Saarländische Rundfunk hatte darüber berichtet, dass sie die Doppelbesteuerung der Rente mathematisch nachgewiesen haben. Können Sie Ihre Formel für einen Laien erläutern?
Schindler: Nehmen wir an, dass Senior:innen angefangen haben, 1980 in die
Rentenkasse einzuzahlen. Von 1980 bis 2004 wurden 50 % der Rentenbeiträge versteuert.
Ab 2005 hat die bereits angesprochene Systemänderung eingesetzt und es waren nur noch 40 % zu versteuern. Dieser Besteuerungsanteil wird dann in den nachfolgenden Jahren in 2 %-Schritten bis ins Jahr 2025 auf 0 % schrittweise abgesenkt.
Betrachtet man nun einen Eckrenter, also einen Durchschnittsrentner, der jedes Jahr in der
Rentenversicherung genau einen Entgeltpunkt erwirbt, so kann mithilfe des Rentenbescheides genau ausrechnen, wie hoch der besteuerte Anteil der Rentenbeiträge ist.
https://www.glonaabot.de/einschlagi...-verfassungswidrig-experte-verklagt-regierung