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Eben, genau das versuchte ich Dir - allerdings erfolglos - nahezubringen.Frei erfundene Zahlenspielereien scheinen Deine Spezialität zu sein.
Angenommen, die Zahl würde stimmen, so bedeutet sie, dass je Rentner weniger als 1 €/Jahr zu zahlen
gewesen wäre.
Deine Überraschende „Unkenntnis“ der Rentenbesteuerungsgrenze verwundert mich. Es betrifft natürlich >nur<
die Rentner, welche in der Staats-Konstruktion festgesetzte, zustehende, finanzielle Einkommens-Grenze durch
die staatliche Renten-Erhöhung überschritten wurde und deshalb in die „Steuerpflicht“ – also der staatlichen
finanziellen Enteignung gefallen sind.
Mit dem Lesen hapert es noch ein wenig?Richrtig ist:
In 2020 sind 51.000 Rentner durch die Rentenerhöhung in die Steuerpflicht gerutscht.
Die dadurch eingenommenen Mehrsteuern sind mariginal.
Genau das Gegenteil trifft zu:
Denn das hat die letzte Rentenerhöhung dem Staat über 20 Millionen Euro gebracht, was die Rentner nach
der Erhöhung > durch die „steuerliche Enteignung“ weniger zum Lebensunterhalt hatten hatten.
Hinzu kommt noch die für alle gültigen "Endverbraucher-Steuern / finanzielle,staatliche Zwangsenteignung!)
oder mit dem verstehen des Gelesenen?
Ich sprach von den 51.000 Rentner die durch die Rentenerhöhungen erstmals in die Steuerpflicht gerutscht sind.
Und Du sprichst von 200 Mio € Mehrsteuern.
Und meinst damit eine ganz anderfe Rentnergruppe.
Mann! 200 Mio bei 51.000 Rentner würde ja ca. 3.900 €/Jahr/Rentner an Steuern ausmachen. Nur durch die Rentenerhöhung.
Zahlen scheinen nicht Dein Fall zu sein
Dummheit pur.Nimmst Du alle Rentner in die Betrachtung, so gilt:
Rentner zahlen 42,9 Milliarden Euro an Einkommenssteuer
Die Alle, welche teilweise über 45 Arbeitsjahre mit Ihren bezahlten, sofort abgezogenen Rentenbeiträge
die „Staatsbetreiber“ mit einem >zinsfreien Darlehen< finanziert haben, und nun von DIESEN den
erzeugten Rentenanspruch – wieder mit der „Einkommenssteuer“ enteignet werden?
Die "Rentenbeiträge" sind noch nie ein zinsfreies Darlehn an den "Staatsbetreiber" gewesen.
Die Einnahmen werden dirket in die laufenden Renten umgesetzt.
Das habe ich Dir auch schon x-mal erklärt.
Schau, ich sprach von steuerpflichtigen Einkünften und Du laberst von Gold und Silber im Garten..
Allerdings hat die überwiegende Zahl dieser Rentner weitere steuerpflichtige Einkünfte.
Meinst Du jetzt die Rentner, welche über Aktien-Depots, Vermietungseinnahmen, etc.verfügen,
oder Gold und Silber im Garten angepflanzt haben,
...
Ist Dir das nicht peinlich?
Was haben jetzt die seit ewigen zeiten voll zu versteuernden Pensionen jetzt mit der Steuerpflicht der Renten zu tun, außer dass die Regierung in 2005 bei letzterem eine Änderung der Besteuerung eingeführt hat.Nur rund 3,5 Milliarden Euro davon stammen von Rentnern mit überwiegenden oder ausschließlichen Renteneinkünften. 2015 waren es knapp 1,3 Mrd € Steuern.
Bei über 20 Mio Rentnern lächerlich.
Finde Ich ganz und gar nicht!
Aber so zum Spaß – erzähle uns doch einmal das aus dem Bereich der > Pensionen < !
Renten waren schon IMMMER steuerpflichtig.
Was aber mit dem Fall Deines offensichtlich im Ausland lebenden Schwiegervater nichts zu tun zu hat.Übrigens – Nachtrag zur Renten-Doppelbesteuerung.
Nach erfolglosen Gesprächen mit Neu-Brandenburg (irgendwas mit Krankengeld / Pflegegeld –
wurde schon eine Klage beim EuGH eingereicht!
(Hatte Dich damals nur nicht mehr gefunden, sorry.)