Aktuelles
  • Hallo Neuanmeldung und User mit 0 Beiträgen bisher (Frischling)
    Denk daran: Bevor du das PSW-Forum in vollen Umfang nutzen kannst, stell dich kurz im gleichnamigen Unterforum vor: »Stell dich kurz vor«. Zum Beispiel kannst du dort schreiben, wie dein Politikinteresse geweckt wurde, ob du dich anderweitig engagierst, oder ob du Pläne dafür hast. Poste bitte keine sensiblen Daten wie Namen, Adressen oder Ähnliches. Bis gleich!

Flüchtling mit Mercedes S Klasse ?

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 0 «  

imho

Deutscher Bundeskanzler
Registriert
24 Jul 2012
Zuletzt online:
Beiträge
15.078
Punkte Reaktionen
646
Punkte
40.152
Das würde ich auch nur dann unterschreiben, wenn zuvor die Fluchtumstände nachvollziehbar und glaubhaft geklärt wurden. Wer allerdings mit gefälschten Papieren aus Nordafrika hierher kommt, sich als Syrer ausgibt oder beim Asylantrag schummelt und die Herkunft verschleiert, der darf im Anschluß nicht auch noch von uns erwarten zuvorkommend freundlich empfangen, behandelt und versorgt zu werden. :))

Das wäre kriminell. Wir diskutieren hier nur den Normalfall.
 

nachtstern

einzig wahrer
Registriert
15 Mai 2013
Zuletzt online:
Beiträge
88.232
Punkte Reaktionen
52.741
Punkte
101.486
Geschlecht
Da ist ein "besorgter Bürger" wegen anderen "besorgten Bürgern" besorgt... Verwirrend oder?

Verurteilst du auch folgendes "Denunziantentum" von "häßlichen Deutschen"?

http://www.bz-berlin.de/berlin/pankow/supermarkt-entlaesst-neonazi-kassierer
http://www.badische-zeitung.de/sued...g-getragen-busfahrer-gefeuert--110213304.html

Aber ich nehme an, das ist für dich ok. Da werden ja nur "innere Feinde" bekämpft.

auweia...
wie kann man nur n "Thor_Steinar" Sweatshirt tragen?
:giggle:
da muss man ja zwangsweise n Nazi sein!!
Tse tse tse....
Käme ja gleich, als würd man den "Slogan"
"Odin Lebt" auf n Sweatshirt haben!
Was sollen da die Muslime denken!??!?
 

That's me

Weib, unsüß
Registriert
1 Jun 2013
Zuletzt online:
Beiträge
1.384
Punkte Reaktionen
0
Punkte
0
Geschlecht
Es erfolgt auch keinerlei Prüfung der Vermögenswerte, und selbst wenn man einem Flüchtling nachweisen könnte, das Er vermögend ist,
dürfte man Ihn die gesetzlich garantierten finanziellen Leistungen nicht verwehren!

Nennst du mir hierzu bitte die Rechtsgrundlage?
Interessiert mich ernsthaft, da ich das nicht ok fände.

Allerdings sehe ich durchaus die Problematik für die Behörden, die Vermögensverhältnisse recherchieren zu können.
 

nachtstern

einzig wahrer
Registriert
15 Mai 2013
Zuletzt online:
Beiträge
88.232
Punkte Reaktionen
52.741
Punkte
101.486
Geschlecht
So lange das Verfahren läuft, bekommt der Flüchtling kein Hartz IV. Nach der Anerkennung bekommt er es nur, wenn er keine Arbeit und kein Vermögen hat.

ob man nun diese "Leistung" Hartz4 nennt oder einen anderen Namen gibt,
"Hilfe" zum Lebensunterhalt steht NUR und Ausschließlich Bedürftigen zu!
Und kommt in aller Regel aus dem "Steuertopf"!
 

nachtstern

einzig wahrer
Registriert
15 Mai 2013
Zuletzt online:
Beiträge
88.232
Punkte Reaktionen
52.741
Punkte
101.486
Geschlecht
Nennst du mir hierzu bitte die Rechtsgrundlage?
Interessiert mich ernsthaft, da ich das nicht ok fände.

Allerdings sehe ich durchaus die Problematik für die Behörden, die Vermögensverhältnisse recherchieren zu können.

die Rechtsgrundlage ist in Deutschland die,
das etwas in Gesetze formuliert und festgeschrieben da stehen muss....
die "Bedürftigkeitsprüfung" und den "Vorbehalt" dieser Bedürftigkeit als Grundvorraussetzung zum Hartz4 Bezug ist klar niedergeschrieben und fest verankert,
im Fall der zu gewährenden Hilfen zum Asylgesetz, fehlt dieser "Passus" völlig (so weit ich weiß!)
 
Registriert
11 Mrz 2013
Zuletzt online:
Beiträge
12.138
Punkte Reaktionen
8
Punkte
0
Geschlecht
auweia...
wie kann man nur n "Thor_Steinar" Sweatshirt tragen?
:giggle:
da muss man ja zwangsweise n Nazi sein!!
Tse tse tse....
Käme ja gleich, als würd man den "Slogan"
"Odin Lebt" auf n Sweatshirt haben!
Was sollen da die Muslime denken!??!?

Tja, "Kleider machen Nazis". :rolleyes2:
Die Insassen im Bus dachten sich wohl gar nichts. Aber der (O-Ton Tooraj) Denunziant und hässliche Deutsche, Jörg Rupp/Grüne, dachte sich wohl seinen Teil.
 

nachtstern

einzig wahrer
Registriert
15 Mai 2013
Zuletzt online:
Beiträge
88.232
Punkte Reaktionen
52.741
Punkte
101.486
Geschlecht
Tja, "Kleider machen Nazis". :rolleyes2:
Die Insassen im Bus dachten sich wohl gar nichts. Aber der (O-Ton Tooraj) Denunziant und hässliche Deutsche, Jörg Rupp/Grüne, dachte sich wohl seinen Teil.

vielleicht sollte Ick mir selbst mal Gedanken drüber machen,
was meine "Bekleidungswahl" angeht ^^
Hab doch glatt mehrere Sweatshirts von "Yakuza", wer weiß, vielleicht ist det ja ooch ne "Nazi" Klamotte?*fg



aber passt eben zu meinem Gesicht :giggle:
 
Registriert
11 Mrz 2013
Zuletzt online:
Beiträge
12.138
Punkte Reaktionen
8
Punkte
0
Geschlecht
Nennst du mir hierzu bitte die Rechtsgrundlage?
Interessiert mich ernsthaft, da ich das nicht ok fände.

Allerdings sehe ich durchaus die Problematik für die Behörden, die Vermögensverhältnisse recherchieren zu können.

die Rechtsgrundlage ist in Deutschland die,
das etwas in Gesetze formuliert und festgeschrieben da stehen muss....
die "Bedürftigkeitsprüfung" und den "Vorbehalt" dieser Bedürftigkeit als Grundvorraussetzung zum Hartz4 Bezug ist klar niedergeschrieben und fest verankert,
im Fall der zu gewährenden Hilfen zum Asylgesetz, fehlt dieser "Passus" völlig (so weit ich weiß!)

Da hat Nachtstern recht. Im Asylgesetz ist eine Bedürftigkeitsprüfung in diesem Sinne nicht vorgesehen und daher auch nicht festgeschrieben. Man ging und geht wohl davon aus, dass ein Asylbewerber automatisch "bedürftig" ist.

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/asylvfg_1992/gesamt.pdf
 
Registriert
3 Sep 2015
Zuletzt online:
Beiträge
5.777
Punkte Reaktionen
2
Punkte
0
Geschlecht
--
die Rechtsgrundlage ist in Deutschland die,
das etwas in Gesetze formuliert und festgeschrieben da stehen muss....
die "Bedürftigkeitsprüfung" und den "Vorbehalt" dieser Bedürftigkeit als Grundvorraussetzung zum Hartz4 Bezug ist klar niedergeschrieben und fest verankert,
im Fall der zu gewährenden Hilfen zum Asylgesetz, fehlt dieser "Passus" völlig (so weit ich weiß!)

Na ja, fehlt nicht wirklich, wohl nur im Ludolffschen Netzwerk!
Im Asylbewerberleistungsgesetz hingegen heißt es ganz klar
> 7 Einkommen und Vermögen

(1) Einkommen und Vermögen, über das verfügt werden kann, sind von dem Leistungsberechtigten und seinen Familienangehörigen, die im selben Haushalt leben, vor Eintritt von Leistungen nach diesem Gesetz aufzubrauchen. § 20 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch findet entsprechende Anwendung. Bei der Unterbringung in einer Einrichtung, in der Sachleistungen gewährt werden, haben Leistungsberechtigte, soweit Einkommen und Vermögen im Sinne des Satzes 1 vorhanden sind, für erhaltene Leistungen dem Kostenträger für sich und ihre Familienangehörigen die Kosten in entsprechender Höhe der in § 3 Abs. 2 Satz 2 genannten Leistungen sowie die Kosten der Unterkunft und Heizung zu erstatten; für die Kosten der Unterkunft und Heizung können die Länder Pauschalbeträge festsetzen oder die zuständige Behörde dazu ermächtigen.<

War wieder nx, oder?
 
Registriert
11 Mrz 2013
Zuletzt online:
Beiträge
12.138
Punkte Reaktionen
8
Punkte
0
Geschlecht
Na ja, fehlt nicht wirklich, wohl nur im Ludolffschen Netzwerk!
Im Asylbewerberleistungsgesetz hingegen heißt es ganz klar
> 7 Einkommen und Vermögen

(1) Einkommen und Vermögen, über das verfügt werden kann, sind von dem Leistungsberechtigten und seinen Familienangehörigen, die im selben Haushalt leben, vor Eintritt von Leistungen nach diesem Gesetz aufzubrauchen. § 20 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch findet entsprechende Anwendung. Bei der Unterbringung in einer Einrichtung, in der Sachleistungen gewährt werden, haben Leistungsberechtigte, soweit Einkommen und Vermögen im Sinne des Satzes 1 vorhanden sind, für erhaltene Leistungen dem Kostenträger für sich und ihre Familienangehörigen die Kosten in entsprechender Höhe der in § 3 Abs. 2 Satz 2 genannten Leistungen sowie die Kosten der Unterkunft und Heizung zu erstatten; für die Kosten der Unterkunft und Heizung können die Länder Pauschalbeträge festsetzen oder die zuständige Behörde dazu ermächtigen.<

War wieder nx, oder?

Ne war nicht wirklich was. :-]

Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
§ 7 Einkommen und Vermögen

(1) Einkommen und Vermögen, über das verfügt werden kann, sind von dem Leistungsberechtigten und seinen Familienangehörigen, die im selben Haushalt leben, vor Eintritt von Leistungen nach diesem Gesetz aufzubrauchen. § 20 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch findet entsprechende Anwendung. Bei der Unterbringung in einer Einrichtung, in der Sachleistungen gewährt werden, haben Leistungsberechtigte, soweit Einkommen und Vermögen im Sinne des Satzes 1 vorhanden sind, für erhaltene Leistungen dem Kostenträger für sich und ihre Familienangehörigen die Kosten in entsprechender Höhe der in § 3 Abs. 2 Satz 2 genannten Leistungen sowie die Kosten der Unterkunft und Heizung zu erstatten; für die Kosten der Unterkunft und Heizung können die Länder Pauschalbeträge festsetzen oder die zuständige Behörde dazu ermächtigen.
(2) Nicht als Einkommen nach Absatz 1 zu berücksichtigen sind:
1.
Leistungen nach diesem Gesetz,
2.
eine Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz und nach den Gesetzen, die eine entsprechende Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsehen,
3.
eine Rente oder Beihilfe nach dem Bundesentschädigungsgesetz für Schaden an Leben sowie an Körper oder Gesundheit bis zur Höhe der vergleichbaren Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz,
4.
eine Entschädigung, die wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, nach § 253 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs geleistet wird, und
5.
eine Aufwandsentschädigung nach § 5 Absatz 2.
(3) Einkommen aus Erwerbstätigkeit bleiben bei Anwendung des Absatzes 1 in Höhe von 25 vom Hundert außer Betracht, höchstens jedoch in Höhe von 50 vom Hundert der maßgeblichen Bedarfsstufe des Geldbetrags zur Deckung aller notwendigen persönlichen Bedarfe nach § 3 Absatz 1 und des notwendigen Bedarfs nach § 3 Absatz 2, jeweils in Verbindung mit § 3 Absatz 4. Von den Einkommen nach Absatz 1 Satz 1 sind ferner abzusetzen
1.
auf das Einkommen entrichtete Steuern,
2.
Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung einschließlich der Beiträge zur Arbeitsförderung,
3.
Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen, soweit diese Beiträge gesetzlich vorgeschrieben sind, und
4.
die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben.
(4) Hat ein Leistungsberechtigter einen Anspruch gegen einen anderen, so kann die zuständige Behörde den Anspruch in entsprechender Anwendung des § 93 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch auf sich überleiten.
(5) Von dem Vermögen nach Absatz 1 Satz 1 ist für den Leistungsberechtigten und seine Familienangehörigen, die im selben Haushalt leben, jeweils ein Freibetrag in Höhe von 200 Euro abzusetzen. Bei der Anwendung von Absatz 1 bleiben ferner Vermögensgegenstände außer Betracht, die zur Aufnahme oder Fortsetzung der Berufsausbildung oder der Erwerbstätigkeit unentbehrlich sind.

http://www.gesetze-im-internet.de/asylblg/__7.html

Und das funktioniert in der Praxis auch wunderbar. Weil jeder Asylbewerber auch noch das letzte Scheinchen Bargeld auf den Tisch legt, sobald er deutschen Boden betritt.
 
Registriert
3 Sep 2015
Zuletzt online:
Beiträge
5.777
Punkte Reaktionen
2
Punkte
0
Geschlecht
--
Ne war nicht wirklich was. :-]

Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
§ 7 Einkommen und Vermögen

(1) Einkommen und Vermögen, über das verfügt werden kann, sind von dem Leistungsberechtigten und seinen Familienangehörigen, die im selben Haushalt leben, vor Eintritt von Leistungen nach diesem Gesetz aufzubrauchen. § 20 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch findet entsprechende Anwendung. Bei der Unterbringung in einer Einrichtung, in der Sachleistungen gewährt werden, haben Leistungsberechtigte, soweit Einkommen und Vermögen im Sinne des Satzes 1 vorhanden sind, für erhaltene Leistungen dem Kostenträger für sich und ihre Familienangehörigen die Kosten in entsprechender Höhe der in § 3 Abs. 2 Satz 2 genannten Leistungen sowie die Kosten der Unterkunft und Heizung zu erstatten; für die Kosten der Unterkunft und Heizung können die Länder Pauschalbeträge festsetzen oder die zuständige Behörde dazu ermächtigen.
(2) Nicht als Einkommen nach Absatz 1 zu berücksichtigen sind:
1.
Leistungen nach diesem Gesetz,
2.
eine Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz und nach den Gesetzen, die eine entsprechende Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsehen,
3.
eine Rente oder Beihilfe nach dem Bundesentschädigungsgesetz für Schaden an Leben sowie an Körper oder Gesundheit bis zur Höhe der vergleichbaren Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz,
4.
eine Entschädigung, die wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, nach § 253 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs geleistet wird, und
5.
eine Aufwandsentschädigung nach § 5 Absatz 2.
(3) Einkommen aus Erwerbstätigkeit bleiben bei Anwendung des Absatzes 1 in Höhe von 25 vom Hundert außer Betracht, höchstens jedoch in Höhe von 50 vom Hundert der maßgeblichen Bedarfsstufe des Geldbetrags zur Deckung aller notwendigen persönlichen Bedarfe nach § 3 Absatz 1 und des notwendigen Bedarfs nach § 3 Absatz 2, jeweils in Verbindung mit § 3 Absatz 4. Von den Einkommen nach Absatz 1 Satz 1 sind ferner abzusetzen
1.
auf das Einkommen entrichtete Steuern,
2.
Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung einschließlich der Beiträge zur Arbeitsförderung,
3.
Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen, soweit diese Beiträge gesetzlich vorgeschrieben sind, und
4.
die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben.
(4) Hat ein Leistungsberechtigter einen Anspruch gegen einen anderen, so kann die zuständige Behörde den Anspruch in entsprechender Anwendung des § 93 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch auf sich überleiten.
(5) Von dem Vermögen nach Absatz 1 Satz 1 ist für den Leistungsberechtigten und seine Familienangehörigen, die im selben Haushalt leben, jeweils ein Freibetrag in Höhe von 200 Euro abzusetzen. Bei der Anwendung von Absatz 1 bleiben ferner Vermögensgegenstände außer Betracht, die zur Aufnahme oder Fortsetzung der Berufsausbildung oder der Erwerbstätigkeit unentbehrlich sind.

http://www.gesetze-im-internet.de/asylblg/__7.html

Und das funktioniert in der Praxis auch wunderbar. Weil jeder Asylbewerber auch noch das letzte Scheinchen Bargeld auf den Tisch legt, sobald er deutschen Boden betritt.

Wie sagte meine Oma immer:

Was ich selber denk und tu, das trau ich auch den Andern zu!
 
Registriert
3 Sep 2015
Zuletzt online:
Beiträge
5.777
Punkte Reaktionen
2
Punkte
0
Geschlecht
--

nachtstern

einzig wahrer
Registriert
15 Mai 2013
Zuletzt online:
Beiträge
88.232
Punkte Reaktionen
52.741
Punkte
101.486
Geschlecht
Na ja, fehlt nicht wirklich, wohl nur im Ludolffschen Netzwerk!
Im Asylbewerberleistungsgesetz hingegen heißt es ganz klar
> 7 Einkommen und Vermögen

(1) Einkommen und Vermögen, über das verfügt werden kann, sind von dem Leistungsberechtigten und seinen Familienangehörigen, die im selben Haushalt leben, vor Eintritt von Leistungen nach diesem Gesetz aufzubrauchen. § 20 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch findet entsprechende Anwendung. Bei der Unterbringung in einer Einrichtung, in der Sachleistungen gewährt werden, haben Leistungsberechtigte, soweit Einkommen und Vermögen im Sinne des Satzes 1 vorhanden sind, für erhaltene Leistungen dem Kostenträger für sich und ihre Familienangehörigen die Kosten in entsprechender Höhe der in § 3 Abs. 2 Satz 2 genannten Leistungen sowie die Kosten der Unterkunft und Heizung zu erstatten; für die Kosten der Unterkunft und Heizung können die Länder Pauschalbeträge festsetzen oder die zuständige Behörde dazu ermächtigen.<

War wieder nx, oder?

geht es Bei Dir eigentlich auch ohne Beleidigungsversuche?

davon abgesehen,
steht da zwar so einiges, aber das Entscheidende fehlt und findet dementsprechen Nicht statt:
Prüfung der Bedürftigkeit !
Und du denkst doch nicht wirklich, das auch nur irgendwer ohne Zwang seine "Hosen" runterläßt?!
 
Registriert
29 Aug 2014
Zuletzt online:
Beiträge
78
Punkte Reaktionen
0
Punkte
0
Geschlecht
--
Gar nicht auszudenken wenn Saddam die ganzen Atomsprengkörper, die nie gefunden wurden, eingesetzt hätte...:rolleyes2:

Die Notwendigkeit Saddams Herrschaft zu beenden war gegeben.
Der Mann musste weg.
Unter bzw. gerade wegen seiner Herrschaft sind weit mehr Menschen ums Leben gekommen als im anschließenden Krieg zur Beendigung dieser und all der nachfolgenden Konflikte nach diesem Krieg bis einschließlich heute.
Dies ist ein belegbarer Fakt welcher übrigens nirgends auf der Welt - gleich von welchem Staat und gleich von welchem Politiker - bestritten oder angezweifelt wird.
Der Mann war ein Massenmörder und übelster Saddist.

Allein die Notwendigkeit seine Herrschaft zu beenden bringt aber in einem demokratischen Staat nicht zwangsläufig die erforderliche Mehrheit um dies auch tun zu können.
Ohne vorgeschobene und erfundene Atomwaffen Saddams hätte es nie eine Mehrheit im US-Senat für den zweiten Irakkrieg gegeben.
Also ja: Die Waffen waren erfunden und die USA haben die ganze Welt belogen. Das kann und muss man ihnen vorwerfen. Zumal die Amerikaner in der Wahl der Mittel zur Erreichung ihrer politischen Ziele seit jeher ein Höchstmaß an Kreativität entwickeln...

Das man Saddam "entfernt" hat, war eine Chance für den Irak.
Wie man das getan hat und welche Anstrengungen man im Nachhinein unternommen - oder besser unterlassen - hat, steht auf einem anderen Blatt.
Gerade die Unterlassungen während und insbesondere in den Monaten direkt nach dem Krieg sind den Amerikanern schwer anzukreiden und liefern die Ursachen für den heute zerrissenen irakischen Staat.

Das bei all dem für die Amerikaner zusätzlich wirtschaftliche Interessen eine Rolle spielten ist ebenfalls unbestritten und im höchsten Maße zu verurteilen.

Das dumme für Deutschland bei der ganzen Geschichte (und auch ähnlichen Geschichten) ist nur:
Wenn man sich als "Bündnispartner" der USA betrachtet, toleriert bzw. duldet (nicht akzeptiert) man auch deren Methodik zur politischen Meinungsbildung und Machterweiterung.
Und diese Methodik ist recht einfach:
1. Wir nehmen uns einen Zielstaat, destabilieren diesen (gerne auch durch Krieg) in dem wir die bestehende Ordnung beseitigen.
2. Wir beobachten die im Nachgang um die Herrschaft kämpfenden Interessengruppen.
3. Wir unterstützen diejenige, welche für unsere eigenen Interessen am wertvollsten ist und
4. Schaffen uns damit einen vorläufigen Verbündeten von dem in der Hauptsache wir selbst profitieren.

5. Ist dieser "Verbündete" nicht mehr von Nutzen, finden wir einen Vorwand um das Spiel von vorn zu beginnen und haben noch den positiven Nebeneffekt damit unsere eigene Rüstungsindustrie und damit die eigene Wirtschaft zu stärken.

Einfach und konsequent - nichtsdestotrotz verabscheuungswürdig.

All das änderte jedoch nichts an der Notwendigkeit Saddam zu entmachten.
Zu verurteilen ist lediglich die Methodik, mit der man dies in Angriff genommen hat.

Das es unter diesen Voraussetzungen keine wirklich nennenswerte Beteiligung Deutschlands am Krieg gegen den Irak gab war vollkommen richtig.


EDIT:
Um richtigerweise noch etwas zum eigentlichen Thread zu schreiben:
1. Flüchtlinge müssen nicht zwangsläufig arm sein. Wenn sich einige unter denen einen Mercedes leisten können, diesen kaufen und damit Geld in unseren Wirtschaftsraum einbringen soll es mir recht sein. Begrüße ich sogar.
2. Eine Prüfung ob Flüchtlinge ein Anrecht auf staatliche Leistungen haben, muss im Einzelfall erfolgen.
3. Sollte ein Flüchtling ausreichend vermögend sein um kein Anrecht auf staatlichen Leistungen zu besitzen, hat er auch nichts zu bekommen bzw. es hat ihm dies teilweise auf die gesetzlichen Leistungen angerechnet zu werden. So wird innerhalb unseres Sozialstaats auch mit deutschen Bürgern verfahren.
4. Das es in der unter dem vorstehenden Punkt angesprochenen Verfahrensweise zu Unstimmigkeiten kommt, ist nachvollziehbar und nur natürlich wenn man bedenkt, welche Schwierigkeiten mit einer genauen Prüfung unter den gegebenen Umständen einhergehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
3 Sep 2015
Zuletzt online:
Beiträge
5.777
Punkte Reaktionen
2
Punkte
0
Geschlecht
--
geht es Bei Dir eigentlich auch ohne Beleidigungsversuche?

davon abgesehen,
steht da zwar so einiges, aber das Entscheidende fehlt und findet dementsprechen Nicht statt:
Prüfung der Bedürftigkeit !
Und du denkst doch nicht wirklich, das auch nur irgendwer ohne Zwang seine "Hosen" runterläßt?!

Was für ne beleidiguntsversuche?
Etwa das hier ständig zitierte Pi-net zu erwähnen oder was ist?
Gehts noch, alles in Ordnung?
 
Registriert
11 Mrz 2013
Zuletzt online:
Beiträge
12.138
Punkte Reaktionen
8
Punkte
0
Geschlecht
Wie sagte meine Oma immer:

Was ich selber denk und tu, das trau ich auch den Andern zu!

Jau, und der passt auch noch dazu, ist aber egtl gemein, den zu zitieren, oder?

Was für ne beleidiguntsversuche?
Etwa das hier ständig zitierte Pi-net zu erwähnen oder was ist?
Gehts noch, alles in Ordnung?

Drei "dir würdige" Erwiderungen. Zudem sich hier im Forum wohl keine Links zu PI-News finden lassen. Aber das ist dem Trollschopf egal. Botschaft abgesetzt, sie steht, Wirkung entfaltet.
 

nachtstern

einzig wahrer
Registriert
15 Mai 2013
Zuletzt online:
Beiträge
88.232
Punkte Reaktionen
52.741
Punkte
101.486
Geschlecht
Rotschopf;443882[B schrieb:
]Was für ne beleidiguntsversuche?[/B]
Etwa das hier ständig zitierte Pi-net zu erwähnen oder was ist?
Gehts noch, alles in Ordnung?

Zitat:
Na ja, fehlt nicht wirklich, wohl nur im Ludolffschen Netzwerk!

brauchst du noch nähere Erklärungen?

und dann im Bezug auf mich doch wohl ebenso falsch :ständig zitierte Pi-net.....

bring einen Nachweis, das Ich dieses ständig zitiere!
 

nachtstern

einzig wahrer
Registriert
15 Mai 2013
Zuletzt online:
Beiträge
88.232
Punkte Reaktionen
52.741
Punkte
101.486
Geschlecht
Drei "dir würdige" Erwiderungen. Zudem sich hier im Forum wohl keine Links zu PI-News finden lassen. Aber das ist dem Trollschopf egal. Botschaft abgesetzt, sie steht, Wirkung entfaltet.

na ja...
Er liebt es eben zu "rotzen"....

davon abgesehen,
beim Bezug von Hartz4 b.z.w Arbeitslosengeld 2 ist detailliert zu entnehmen was man unter Bedürftigkeitsprüfung anzusehen hat:

http://agora.free.de/sofodo/themen/erwerbslosigkeit/alg-2/alg4/

da wird nicht nur der "Antragssteller" durchleuchtet, sondern auch seine nächsten Angehörigen auf "Unterhaltsmöglichkeit" überprüft,
so das eben auch Kinder falls diese Erwachsen und erwerbstätig sind, für Ihre Elten mitunter die Zeche zahlen müssen....
 

nachtstern

einzig wahrer
Registriert
15 Mai 2013
Zuletzt online:
Beiträge
88.232
Punkte Reaktionen
52.741
Punkte
101.486
Geschlecht
Die Notwendigkeit Saddams Herrschaft zu beenden war gegeben.
Der Mann musste weg.
Unter bzw. gerade wegen seiner Herrschaft sind weit mehr Menschen ums Leben gekommen als im anschließenden Krieg zur Beendigung dieser und all der nachfolgenden Konflikte nach diesem Krieg bis einschließlich heute.
Dies ist ein belegbarer Fakt welcher übrigens nirgends auf der Welt - gleich von welchem Staat und gleich von welchem Politiker - bestritten oder angezweifelt wird.
Der Mann war ein Massenmörder und übelster Saddist.

Allein die Notwendigkeit seine Herrschaft zu beenden bringt aber in einem demokratischen Staat nicht zwangsläufig die erforderliche Mehrheit um dies auch tun zu können.
Ohne vorgeschobene und erfundene Atomwaffen Saddams hätte es nie eine Mehrheit im US-Senat für den zweiten Irakkrieg gegeben.
Also ja: Die Waffen waren erfunden und die USA haben die ganze Welt belogen. Das kann und muss man ihnen vorwerfen. Zumal die Amerikaner in der Wahl zur Erreichung ihrer politischen Ziele seit jeher ein Höchstmaß an Kreativität entwickeln...

Das man Saddam "entfernt" hat, war eine Chance für den Irak.
Wie man das getan hat und welche Anstrengungen man im Nachhinein unternommen - oder besser unterlassen - hat, steht auf einem anderen Blatt.
Gerade die Unterlassungen während und insbesondere in den Monaten direkt nach dem Krieg sind den Amerikanern schwer anzukreiden und liefern die Ursachen für den heute zerrissenen irakischen Staat.

Das bei all dem für die Amerikaner zusätzlich wirtschaftliche Interessen eine Rolle spielten ist ebenfalls unbestritten und im höchsten Maße zu verurteilen.

Das dumme für Deutschland bei der ganzen Geschichte (und auch ähnlichen Geschichten) ist nur:
Wenn man sich als "Bündnispartner" der USA betrachtet, toleriert bzw. duldet (nicht akzeptiert) man auch deren Methodik zur politischen Meinungsbildung und Machterweiterung.
Und diese Methodik ist recht einfach:
1. Wir nehmen uns einen Zielstaat, destabilieren diesen (gerne auch durch Krieg) in dem wir die bestehende Ordnung beseitigen.
2. Wir beobachten die im Nachgang um die Herrschaft kämpfenden Interessengruppen.
3. Wir unterstützen diejenige, welche für unsere eigenen Interessen am wertvollsten ist und
4. Schaffen uns damit einen vorläufigen Verbündeten von dem in der Hauptsache wir selbst profitieren.

5. Ist dieser "Verbündete" nicht mehr von Nutzen, finden wir einen Vorwand um das Spiel von vorn zu beginnen und haben noch den positiven Nebeneffekt damit unsere eigene Rüstungsindustrie und damit die eigene Wirtschaft zu stärken.

Einfach und konsequent - nichtsdestotrotz verabscheuungswürdig.

All das änderte jedoch nichts an der Notwendigkeit Saddam zu entmachten.
Zu verurteilen ist lediglich die Methodik, mit der man dies in Angriff genommen hat.

Das es unter diesen Voraussetzungen keine wirklich nennenswerte Beteiligung Deutschlands am Krieg gegen den Irak gab war vollkommen richtig.

Eigentlich müßte die USA weg ^^

http://www.schweizmagazin.ch/nachri...aten-Prozent-aller-Kriege-verantwortlich.html
Die Vereinigten Staaten haben von den 248 bewaffneten Konflikten seit Ende des 2. Weltkriegs 201 begonnen und mehr als 30 Millionen Menschen ermordet.

Fakten:

Seit dem 2. Weltkrieg hat die Erde 248 bewaffnete Konflikte erlebt. Die VSA begannen 201 (81 Prozent) von ihnen.

Bei diesen bewaffneten Angriffen wurden mehr als 30 Millionen Menschen vom amerikanischen Militär ermordet.

90% dieser Todesfälle sind Millionen unschuldige Kinder, ältere Menschen und gewöhnliche Arbeiter, sowie zivile Frauen und Männer.

Die Amerikaner haben in all diesen Kriegen mehr Menschen ermordet als Hitlers Nazis.

Offizielle Berichte bestätigen, dass alle "Gründe" die die VSA für die bewaffnete Angriffe nannten, nachweislich falsch waren.

Die Vereinigten Staaten befinden sich seit ihrer Gründung im Jahre 1776, von insgesamt 239 Jahren 222 Jahre im Krieg. Das sind 93 Prozent der Gesamtzeit der Existenz dieses Staates.

Kein amerikanischer Präsident war wirklich qualifiziert als Friedenspräsident in die Geschichte einzugehen. Stattdessen können alle VS-Präsidenten praktisch als "Kriegspräsidenten" und die schlimmsten Schlächter bezeichnet werden.

Die Vereinigten Staaten haben in ihrer Geschichte noch kein einziges Jahrzehnt ohne Krieg erlebt. Die einzige Zeit, in der sie es schafften ohne Krieg zu bleiben, war 5 Jahre von 1935-1940, während der isolationistischen Periode der Grossen Depression.
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 4 « (insges. 4)

Ähnliche Themen

Neueste Beiträge

Alles für Deutschland! -...
Die wird von Höcke auch nicht angezeigt wie er jetzt hinausposaunt. Weil das Verfahren...
Ode an die Blödheit.
Du hast andere Konditionierungen in deinem Kopf die du mit deinem Freund verbindest...
Grüne Verräter auf der Insel der Seligen
Friedrich Merz wohnt jetzt im Grünen – und muss den Ossis das erklären
Oben